11 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 94/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein VKI­Finanzierungsgesetz 2020 erlassen und das Kartellgesetz 2005 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Ulrike Fischer Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. November 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Hinblick auf die wegen der Regierungsbildung der XXVII. GP erst im Frühjahr 2020 vorgesehenen Budgetbeschlüsse soll mit diesem Gesetzesvorschlag schon jetzt die Finanzierung der Tätigkeit des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2020 sichergestellt werden. Der vorgeschlagene Betrag wird im Budget 2020 als gesetzliche Verpflichtung in der UG 21 zu bedecken sein. Aufträge wie sie bisher als Werkverträge und dgl. bezeichnet wurden, sind in diesem Betrag enthalten. Gleichzeitig entfällt der bisher vorgesehene Anteil des VKI aus den eingenommenen Kartellstrafen.

In diesem Zusammenhang ist auf die in der XXVI. GP beschlossenen Entschließungen des Nationalrates Nr. 54/E vom 30. Jänner und Nr. 11/E vom 19. September 2019 hinzuweisen. In diesen Beschlüssen hat der NR zum Ausdruck gebracht, dass Struktur und Tätigkeit des VKI evaluiert werden sollen, um auf dieser Grundlage die Finanzierung der Tätigkeit des VKI durch den Bund sowie durch andere öffentliche und private Mitglieder auf geeignete und dauerhafte Weise sicher zu stellen. Im Sinne einer dauerhaften und professionellen Lösung im Interesse der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten und deren berechtigten Anliegen soll dies so rasch wie möglich geschehen, vom VKI wird eine entsprechende Mitwirkung erwartet.

Aufgrund der aktuellen Finanzierungserfordernisse besteht zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs dringender Handlungsbedarf, weshalb das vorliegende Bundesgesetz noch im Dezember 2019 beschlossen werden soll.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Andreas Hanger die Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Ulrike Fischer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Ing. Markus Vogl und Mag. Gerald Loacker.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.

Ferner beschloss der Budgetausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N, dagegen: S) folgende Feststellung:

Der Budgetausschuss stellt fest, dass die Gültigkeit, Leistungserbringung, Auszahlung, Abrechnung und Abwicklung der bereits vor dem Jahr 2020 an den Verein für Konsumenteninformation seitens des Bundes erteilten Aufträge und zuerkannten Förderungen durch den vorliegenden Gesetzesvorschlag unberührt bleiben.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 12 03

                           Mag. Andreas Hanger                                                             Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann