1107 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1562/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit den Morden an Frauen durch Männergewalt 

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In keinem Land der EU gibt es so viele Frauenmorde wie in Österreich. Erst vor wenigen Tagen erschütterte ein weiterer brutaler Mord das Land. Bereits 9 (!) Frauen starben in den ersten vier Monaten dieses Jahres durch Gewalttaten ihrer Partner oder Ex-Partner.

Bekanntlich werden die meisten Femizide unmittelbar nach Trennungen begangen. Die gefährlichste Zeit für Frauen beginnt also, sobald sie eine von Gewalt geprägte Beziehung beenden, etwa sich für eine Scheidung entscheiden, ihren Partner anzeigen oder in ein Frauenhaus flüchten. Wir wissen auch, dass das Gewaltpotenzial von Männern in diesen Situationen sehr häufig steigt. Tatmotive sind oftmals patriarchale Einstellungen und Denkmuster, Besitzdenken, Eifersucht und vor allem Angst vor Machtverlust und Kontrolle. Gewalt hat viele Facetten und beginnt oft als verbale Gewalt. Männer mit traditionellen Rollenbildern und längst überholte Männlichkeitsidealen leben in nahezu allen gesellschaftlichen Schichten. In diesem männlichen Selbstverständnis liegt auch der Nährboden für Aggressionen und Gewalttaten gegen Frauen. Fortschrittliche Männerarbeit und Männerberatungen sind daher jedenfalls zu stärken, insbesondere, wenn es darum geht Männern Mut zu machen, aus ihren Rollenklischees auszubrechen.

Ein international bewährtes Mittel der Gewaltprävention sind auch die sog. Hochrisikofallkonferenzen (MARAC). Es handelt sich dabei um multi-institutionelle Einrichtungen zur koordinierten Vorgangsweise zum Schutz von Opfern in Hochrisikosituationen. Ihr wesentliches Ziel ist die Verhinderung wiederholter und schwerer Gewalt, wie Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung, Mordversuch oder Mord. Trotz einer erfolgreichen Pilotphase wurde das Projekt unter Türkis-Blau abgeschafft, eine Wiedereinführung wurde zwar beschlossen, die bundesweite Umsetzung fehlt jedoch - trotz Ankündigungen – nach wie vor.

Auch der Opferschutz in Österreich ist – entgegen der Behauptungen der Bundesregierung - bei weitem nicht ausreichend ausgebaut. An allen Ecken und Enden fehlt es an Geld. Viele Bundesländer klagen über fehlende Frauenhausplätze. Die Vorgabe der Istanbul-Konvention nach einem Frauenhausplatz pro 100.000 Einwohner*innen erfüllt derzeit nur Wien.

Ein weiterer Schwachpunkt in der Gewaltprävention ist die unzureichende Kommunikation und der mangelhafte Datenaustausch zwischen den Behörden und Gewaltschutzeinrichtungen. Beides funktioniert derzeit nur schleppend. Zusätzlich zum Gewaltschutzgipfel braucht es daher einen ständigen Gewaltschutz-Krisenstab, bestehend aus Vertreter*innen aus Frauen-, Innen- und Justizministerium sowie im Gewaltschutz tätiger Organisationen. Als Gebot der Stunde muss die finanzielle Ausstattung wesentlich erhöht werden.

Jeder Tag, den die Bundesregierung verstreichen lässt, birgt die Gefahr, dass wieder einer Frau Gewalt angetan wird - schlimmstenfalls bis zu ihrem gewaltsamen Tod. Die Bundesregierung muss endlich Verantwortung für die bedrohten Frauen in unserem Land übernehmen.

Österreich hat sich durch das ‚Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt‘ (Istanbul Konvention) zu internationalen Standards im Gewaltschutz verpflichtet. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese endlich einzuhalten.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Sabine Schatz die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Meri Disoski und Rosa Ecker, MBA.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Meri Disoski gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 18

                              Mag. Meri Disoski                                                   Eva Maria Holzleitner, BSc

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau