Entschließung

betreffend die Verschlechterung der politischen Lage in Nicaragua vor den Wahlen

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, werden ersucht, auf bilateraler Ebene und im Verbund mit den EU-Partnern das Vorgehen der Behörden Nicaraguas gegen Oppositionelle, JournalistInnen und unabhängige Medien, MenschenrechtsverteidigerInnen, UmweltaktivistInnen, die indigene Bevölkerung sowie kritische VertreterInnen der Zivilgesellschaft klar zu verurteilen, sich gegen die systematische Festnahme von OppositionsführerInnen einzusetzen und die unverzügliche und bedingungslose Freilassung politischer Gefangener sowie die Gewährleistung der Achtung ihrer Menschenrechte und bürgerlichen und politischen Rechte zu fordern.

Weiters wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, für die Einhaltung der Menschenrechte, sowie demokratischer, rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Prinzipien einzutreten und gemeinsam mit den EU-Partnern gegenüber der nicaraguanischen Regierung die Rückkehr zu einem friedlichen nationalen Dialog zwischen Regierung und Zivilgesellschaft einzufordern.

Weiters wird der Bundesminister ersucht, für die Gewährleistung eines inklusiven und transparenten Wahlkampfs sowie freien, unparteilichen und fairen Wahlprozesses samt notwendiger Reformen des Wahlsystems nach internationalen Wahlparametern und der uneingeschränkten Präsenz unabhängiger nationaler und internationaler Wahlbeobachtungsmissionen einzutreten.

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht, im Verbund mit EU Partnern eine allfällige Ausweitung des bestehenden Sanktionsregimes der EU zu Nicaragua auf weitere Personen, die für Menschenrechtsverletzungen oder die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Nicaragua verantwortlich sind, zu prüfen.

Des Weiteren wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, gemeinsam mit den EU-Partnern gegenüber der nicaraguanischen Regierung für die Rückkehr von internationalen Organisationen ins Land, einschließlich der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte sowie des UN Hochkommissariats für Menschenrechte, einzutreten.