1114 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 1948/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des FH-Sektors 

Die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der österreichische Fachhochschulsektor blickt seit seiner Gründung im Jahre 1994 auf eine beachtliche Erfolgsgeschichte zurück. Mit ihrer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung mit hohem Praxisbezug haben sich die Fachhochschulen im tertiären Sektor als unverzichtbare und bedeutende Hochschuleinrichtungen etabliert. Auch in der heimischen Wirtschaft und im internationalen Kontext sind die Fachhochschulen als qualitätsvolle und innovative Kooperationspartner in vielen Bereichen mehr denn je gefragt.

Die strategische Weiterentwicklung des FH-Sektors basiert auf dem ‚Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan‘, in dem die quantitative und qualitative Entwicklung des Fachhochschulsektors sowie die Finanzierung der FH-Studiengänge für die nächsten Jahre festgelegt werden. Auf Basis des aktuellen FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplans 2018/19–2022/23 wurden insgesamt 1.450 neue FH-Anfänger/innenplätze geschaffen – und damit bis 2024 insgesamt über 3.700 zusätzliche Studienplätze im FH-Sektor im Bereich Digitalisierung und MINT finanziert. Mit Studienjahr 2020/21 umfasst der FH-Sektor über 502 aktive Studiengänge mit mehr als 58.000 Studierenden. Damit investiert der Bund bis 2023 insgesamt 2,1 Milliarden Euro in den Fachhochschulsektor und schafft dringend benötigte hochschulische Ausbildungsplätze im Bereich MINT und Digitalisierung in allen Bundesländern.

Um die Planungssicherheit im Fachhochschulsektor zu erhöhen, wurde in der FHG-Novelle von 2020 der FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan gesetzlich verankert (vgl. § 2a FHG). Demgemäß hat der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan einen Planungszeitraum von zumindest drei Jahren zu umfassen (vgl. § 2a Abs. 2 FHG).

Der FH-Sektor soll bedarfsorientiert, qualitätsgesichert und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden. Dafür sind zwei Aspekte notwendig: Zum einen geht es um die Erstellung einer evidenzbasierten Ausgangslage auf Basis von Zahlen und Fakten. Zum anderen soll der Prozess zur Finalisierung des kommenden FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplans- ab dem Studienjahr 2023/24 vorangetrieben werden, um die Planungssicherheit für den FH-Sektor zu gewährleisten.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, die Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Mag. Martina Künsberg Sarre, Martina Kaufmann, MMSc, BA, und Mag. Dr. Petra Oberrauner sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 10 19

                            Mag. Eva Blimlinger                                                     Mag. Dr. Martin Graf

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann