1115 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 1962/A(E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für Präsenzlehre an den Österreichischen Hochschulen 

Die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Wintersemester 2021 starten sämtliche österreichischen Hochschulen in das vierte Corona-Semester. Dies erfolgte unter Anwendung vieler unterschiedlicher Regelungen. Während die Hochschulen auf Vorgaben des Ministeriums warteten und dieses sich mit dem Argument der Hochschulautonomie aus der Verantwortung ziehen möchte, müssen die Studierenden erneut die Versäumnisse des Sommers ausbaden. Es ist, wie auch im letzten Jahr, der Sommer verschlafen worden.

Dass die von den einzelnen Hochschulen beschlossenen Regelungen auch kontrolliert werden müssen, stellt einige Hochschulen vor Probleme. Laut der Österreichischen Hochschülerschaft wurden bereits mehrere Hochschulvertretungen angefragt, ob sie die Portiere bei der Einlasskontrolle unterstützen. Diese Unterstützung soll jedoch unentgeltlich von den dortigen Studierendenvertreter_innen kommen. Es kann nicht die Aufgabe der Studierendenvertreter_innen sein, den Betrieb an den Hochschulen zu ermöglichen – dies muss zur Gänze seitens der Hochschulen und des Ministeriums gestellt werden. Der Versuch, die Studierenden als billige Arbeitskräfte zu missbrauchen, ist nicht akzeptabel.

Ein Grund für die schwierige Umsetzung der Einlasskontrollen ist hierbei die fehlende Finanzierung seitens des Ministeriums. Das BMBWF muss den Hochschulen die finanziellen Mittel, die zur Kontrolle der Covid-Regelungen benötigt werden, zur Verfügung stellen! Die Herausforderungen der Pandemie müssen auch in den aktuell laufenden Leistungsvereinbarungen berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass die bereits unterfinanzierten Hochschulen zusätzliches Geld für den Schutz von Studierenden und Mitarbeiter_innen während der Pandemie aufbringen müssen.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, die Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Dr. Josef Smolle, Katharina Kucharowits, MMMag. Dr. Axel Kassegger und Mag. Martina Künsberg Sarre sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, dagegen: V, F, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 19

                      Mag. Dr. Rudolf Taschner                                                Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann