1116 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 1946/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend zurück zum normalen Universitätsbetrieb – Schluss mit Covid-Zwangsmaßnahmen 

Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„An den österreichischen Universitäten scheint es so, dass das ‚Corona-Virus‘ völlig unterschiedliche ‚Gefährlichkeit‘ hat. Anders ist es nicht zu erklären, dass jede Universität teils völlig unterschiedliche diesbezügliche Maßnahmen ergreift. So schreibt die APA am 29. September 2021:

Neues Studienjahr startet mit unterschiedlichen Corona-Vorgaben

Utl.: Überall mindestens 3G-Regel – Maskenpflicht uneinheitlich – Auch Vorgaben für Präsenzbetrieb Wien (APA) -

Das neue Studienjahr an den Universitäten startet am 1. Oktober mit etwas unterschiedlichen Corona-Vorgaben. Zwar ist überall für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen mindestens ein 3G-Nachweis nötig – nicht einheitlich sind aber zum Beispiel die Regelungen bezüglich Maskenpflicht oder zum Ausmaß der angebotenen Präsenz-Lehrveranstaltungen.

Die Uni Wien schreibt zum Beispiel eine FFP2-Maske in allen öffentlich zugänglichen Innenbereichen vor. Das gilt auch für den Sitzplatz im Hörsaal – ausgenommen sind nur die jeweils Vortragenden bzw. Redebeiträge der Teilnehmer an Lehrveranstaltungen. Die 3G-Regel gilt für alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen, abseits davon (etwa bei Leseplätzen oder Lernzonen) wird deren Einhaltung dringend empfohlen. Kontrolliert wird an den Eingängen der Standorte, Lehrende können darüber hinaus ebenfalls einen Nachweis verlangen. In den Lehrveranstaltungsräumen der größten Uni des Landes wird nur jeder zweite Platz besetzt. Folge: Unterrichtet wird in allen drei Varianten – also in Präsenz (ca. 40 Prozent), online und hybrid (jeweils ca. 30 Prozent).

An der Uni Graz gelten in Sachen 3G und Maskenpflicht ähnliche Regeln. Auch an der zweitgrößten Hochschule ist der Zutritt zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und darüber hinaus auch Universitätsbibliotheken nur mit einem 3-G-Nachweis möglich. In allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz gilt außerhalb aktiver Redebeiträge eine FFP2-Maskenpflicht. Großer Unterschied zur Uni Wien: Die Lehrräume dürfen zu 100 Prozent ausgelastet werden.

Ebenfalls einen verpflichtenden 3G-Nachweis braucht man an der Uni Innsbruck für das Betreten des Universitätsgebäudes. Kontrolliert wird stichprobenartig durch das Sicherheitspersonal, auch in Lehrveranstaltungen darf die Bescheinigung verlangt werden. An der drittgrößten Uni reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz – dieser darf am Sitzplatz abgenommen werden. Die Hälfte bis 70 Prozent der Lehrveranstaltungen sollen in Präsenz durchgeführt werden, wie in Wien wird nur rund jeder zweite Sitzplatz besetzt.

Wieder anders ist es an der Wirtschaftsuniversität (WU): Auch hier ist ein 3G-Nachweis für das Betreten des Gebäudes verpflichtend – bei Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen wird empfohlen, wegen der Kontrollen 30 bis 45 Minuten vor Beginn zu erscheinen. Allerdings gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht, die Uni rät zum freiwilligen Tragen. In den Lehrveranstaltungen bzw. bei Prüfungen gibt es keine Mindestabstände – die Sitzplätze sind mit blauen und pinken Punkten beklebt. Diese sind nicht für Burschen und Mädchen gedacht, sondern bedeuten Unterrichtsplatz (blau) und Prüfungsplatz (pink). Auch an der WU sind Präsenz-, Online- und Hybrid-Lehre bzw. -Prüfungen möglich.

An kleineren Unis sind aber auch andere, zum Teil noch detailliertere Regelungen möglich. Die Universität für Bodenkultur (Boku) schreibt etwa für Lehrveranstaltungen und Prüfungen einen 3G-Nachweis vor. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt nur an allen öffentlichen Orten wie Gängen, im Hörsaal oder Seminarraum bzw. bei Prüfungen wird sie nur empfohlen. Genaue Vorgaben gibt es für den Präsenzbetrieb: Übungen, Labore und Exkursionen finden mit genehmigtem Sicherheitskonzept in Präsenz statt, wobei hier zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie eine FFP2-Maskenpflicht verhängt werden können. Andere Lehrveranstaltungen wie etwa Vorlesungen werden bei bis zu 40 Präsenzplätzen in Präsenz abgehalten, bei mehr als 40 Teilnehmern hybrid oder online.

Die Uni Klagenfurt schreibt etwa grundsätzlich eine 3G-Pflicht vor, verschärft diese aber für bestimmte Bereiche wie Sport, Labore oder Veranstaltungen zu einer 2G-Pflicht (geimpft oder genesen). Kontrolliert wird bei den Eingängen sowie stichprobenartig und bei kleineren Lehrveranstaltungen und Prüfungen (bis 30 Personen) durch die Lehrenden. Unterschiede gibt es beim Gebäudezugang: Geimpfte und Genesene haben auch Zutritt über die Seitentüren, wenn sie einen Nachweis hochladen, ‚nur‘ Getestete müssen über den Haupteingang im Zentralgebäude gehen. Wer gegen die 3G-Regel verstößt, wird beim ersten Mal des Hauses verwiesen und im Wiederholungsfall für das Semester vom Studium ausgeschlossen. In Innenräumen muss eine FFP2-Maske getragen werden, ausgenommen ist der Sitzplatz. Die Hörsäle werden zu 50 Prozent ausgelastet.

Eine andere Form der Bevorzugung von Geimpften oder Genesenen hat die Uni Salzburg eingeführt: Auch hier müssen in allen Gebäuden alle Personen geimpft, genesen oder getestet sein. In allen Verkehrsräumen wie Gängen oder WCs muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Am Sitzplatz kann dieser abgenommen werden, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wird. Sind in Präsenzlehrveranstaltungen keine Abstände möglich, können diese mit Mund-Nasen-Schutz absolviert werden - kann auch ein solcher nicht getragen werden, gilt die 2G-Regel.

Relativ simpel ist es an der Universität für angewandte Kunst: Sie bietet im Wintersemester flächendeckenden Präsenzbetrieb an - sowohl für die wissenschaftlichen Fächer als auch die künstlerische Lehre. Es gilt die 3G-Regel, kontrolliert wird sowohl in den Zentralgebäuden bei den Haupteingängen bzw. in den Exposituren gemäß den dortigen Sicherheitskonzepten und zusätzlich überall auch stichprobenartig durch ‚Health Checker‘. Auf Verkehrsflächen müssen FFP2-Masken getragen werden, am Platz können sie abgenommen werden. Die Räumlichkeiten können uneingeschränkt genutzt werden.

Weiters verkündet der Wissenschaftsminister, dass bereits über 80 Prozent der Studierenden geimpft seien. Und die Impfung ist laut Bundesregierung der ‚game changer‘.

Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage es einerseits völlig unterschiedliche Maßnahmen gibt, und andererseits trotz hoher Impfquote – die weit über jener der Länder liegt, die nun bereits alle Maßnahmen aufgehoben haben – überhaupt noch Zwangsmaßnahmen gibt, bleibt im Dunkeln. Es gibt sie einfach nicht.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Elisabeth Götze, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Dr. Josef Smolle, Katharina Kucharowits, MMMag. Dr. Axel Kassegger und Mag. Martina Künsberg Sarre sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 19

                             Dr. Elisabeth Götze                                                       Mag. Dr. Martin Graf

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann