1117 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Wissenschaftsausschusses
über den Antrag 1937/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung einer möglichen Zusammenlegung von Kunstuniversitäten
Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Aktuell werden die Leistungsvereinbarungen für die Periode 2022-2024 mit den Universitäten ausverhandelt, bei der ein zweistelliges Milliardenbudget verteilt wird. In der ÖVP/FPÖ-Regierung wäre geplant gewesen, noch vor dieser Verteilung die aktuelle Universitätsstruktur zu hinterfragen und Optimierungspotentiale zu suchen:
Um unsere Hochschulen mit ihren Exzellenzfeldern international sichtbarer und damit wettbewerbsfähiger zu machen, sollen Strukturreformen und Standortoptimierungen bis hin zu möglichen Zusammenlegungen von Hochschulen geprüft werden.
Auch der Wissenschaftsrat beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Kunstuniversitäten. Bei expliziter Anerkennung bestehender Stärken empfiehlt der ÖWR die Erhöhung der Relevanz und der Exzellenz und Innovation in der Forschung und Lehre. Neben der Förderung von Talenten und von Forschungsexpertisen wird den Universitäten der Ausbau der Kooperationen und des Dialogs empfohlen.
Leider gibt es unter Türkis/Grün keinerlei Interesse, hier Potentiale zu heben. So wurde bereits im Juni 2020 ein Antrag abgelehnt, der lediglich das Ansinnen hatte, für ein konkretes Beispiel zu prüfen, inwiefern es Vor- und Nachteile gibt, wenn zwei Kunstuniversitäten, die am selben Ort lehren, zusammengelegt würden.
Die Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen sollten nun als Anstoß dienen, diesem Ansinnen doch näher zu treten, so dass zumindest bei den nächsten diesbezüglichen Gesprächen eine fundierte Grundlage für mögliche Optimierungspotentiale vorliegt. Steuermilliarden sollten auf Grund von Fakten und nicht aus ideologischen Gründen verwendet werden.“
Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, die Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Mag. Sibylle Hamann und Mag. Maria Smodics-Neumann.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 10 19
Mag. Sibylle Hamann Mag. Dr. Martin Graf
Berichterstatterin Obmann