1120 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1893/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht der Kindeswohl-Kommission (Kurzfassung siehe Beilage) – rasche Umsetzung der dort dargestellten Empfehlungen

Die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. September 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nach neuerlichen umstrittenen und problematischen Abschiebungen von Kindern wurde im Februar 2021 von der Bundesministerin für Justiz eine Kindeswohl-Kommission gem. § 8 BMG eingerichtet. Diese wurde beauftragt, die völkerrechtliche, europäische und nationale Rechtslage, die europäische und nationale Rechtsprechung sowie die Anwendungspraxis, u.a. im Vergleich zu bereits bestehenden Empfehlungen einschlägiger Organisationen, des Schutzes und der Sicherung des Kindeswohles und der Kinderrechte im gesamten Asyl- und Fremdenrecht zu dokumentieren sowie Kriterien zur Sicherstellung des Kindeswohles zu entwickeln und Empfehlungen abzugeben.

Im Zuge dieser Beratungen sollte eine Evaluierung der praktischen Handhabung und des Stellenwertes des Kindeswohls und der Kinderrechte im österreichischen Recht sowie in verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Entscheidungen vorgenommen werden und eine vergleichende Betrachtung hierzu im internationalen und europäischen Kontext stattfinden.[1]

Das hochkarätig besetzte Gremium unter dem Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss, setzt sich zusammen aus: Hedwig Wölfl (Klinische Psychologin, Geschäftsführerin ‚die Möwe‘, Vizepräsidentin der Liga für Kinder- und Jugendgesundheit und im Vorstandsteam der Österreichischer Kinderschutzzentren), Ernst Berger (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, ehem. Kommissionsleiter einer Menschenrechtskommission der Volksanwaltschaft), Helmut Sax (Senior Researcher für Grund- und Menschenrechte mit Forschungsschwerpunkt Kinderrechte am Ludwig Bolzmann-Institut, ehem. Mitglied der unabhängigen Expert*innengruppe des Europarats zu Menschenhandel) und Reinhard Klaushofer (Professor an der Universität Salzburg, Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte, Leiter des Fachbereiches Öffentliches Recht, Völker  und Europarecht).

Am 12. Juli 2021 legte die Kindeswohl-Kommission einen fundierten Abschlussbricht [2] vor und gab umfangreiche Empfehlungen ab.

So sollen unter anderem künftig alle Entscheidungen im Rahmen des Asyl- und Fremdenrechts, die Kinder betreffen, einer umfassenden Prüfung des Kindeswohles und der Auswirkungen der Entscheidungen auf die Rechte des Kindes unterzogen werden.

Es braucht kindergerechte Verfahren und ein umfassendes Kinderrechte-Monitoring sowie die Übernahme der Obsorge für alle minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge von Beginn an. Insgesamt müssen Verfahren endlich rascher abgewickelt werden.

Die Empfehlungen der Kindeswohl-Kommission sollen nun umgehend umgesetzt werden und dürfen nicht in den Schubladen der zuständigen Ministerien verschwinden.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Katharina Kucharowits die Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Ernst Gödl, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Dr. Stephanie Krisper und Mag. Faika El-Nagashi.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Georg Bürstmayr einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N dagegen: F) beschlossen wurde.

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1893/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N dagegen: V, F, G ).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1893/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 10 20

                         Katharina Kucharowits                                                           Karl Mahrer

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann



[1] Auftrag an die Kindeswohlkommission (PDF, 737 KB)

[2] Bericht der Kindeswohlkommission vom 13. Juli 2021 (Kurzfassung) (PDF, 592 KB)