Entschließung
betreffend Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Die Bundesregierung bzw. ihre jeweils zuständigen Mitglieder werden aufgefordert, den Schutz und die Rechtsstellung von geflüchteten Kindern noch weiter zu verbessern, indem sie eine Obsorge ab dem 1. Tag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) durch die Kinder- und Jugendhilfe sicherstellt. Weiters soll ein besonderes Augenmerk im Asylverfahren auf das Kindeswohl gelegt werden, indem ein umfassendes Schulungsangebot für alle an Asylverfahren auf Seite der Behörden, staatlichen Einrichtungen und Gerichte beteiligten Personen sichergestellt wird.