1122 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1963/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Co2-Steuer – Preis-Monitoring für alle Energielieferanten

 

Die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die österreichischen Konsument*innen sind vom gegenwärtigen Energiepreisanstieg extrem betroffen. Zum einen wird dies bedingt durch die Situation innerhalb der EU und der globalen Konsequenzen der Pandemie, zum anderen durch spezifisch österreichische Verschärfungen.

Energiekommissarin Kadri Simson betonte bei einer Debatte im Europaparlament in Straßburg, dass sich die Gaspreise während der Wintermonate auf einem hohen Niveau halten werden und erst im kommenden Frühling eine Entspannung der Preise zu erwarten ist. Sehr deutlich warnte sie vor einer Verharmlosung der Situation. Simson: „Dieser Preisschock darf nicht unterschätzt werden.“

Für Konsument*innen in Österreich wird zudem die CO2-Steuer schlagend. Mit der Steuerreform wird auch eine Verteuerung von Energie von ÖVP und Grünen beschlossen werden. Mit Juli 2022 wird die CO2-Steuer eingeführt werden, beträgt zu Beginn 30 Euro pro Tonne, um bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro anzusteigen. Gleichzeitig wird dies zu einer Erhöhung der, von den Konsument*innen zu bezahlenden, MwSt. führen. 30 Euro vor Steuer erhöht klarerweise die MwSt., die vom BM für Finanzen, Gernot Blümel, lukriert werden. Damit sind Privatpersonen, die im Gegensatz zu Unternehmen nicht Vorsteuerabzugsfähig sind, mit einer nicht legitimierbaren finanziellen Mehrfachbelastung konfrontiert.

Ein weiterer Aspekt ist die jetzt bereits bestehende Unübersichtlichkeit der Energiepreise bei den einzelnen Anbietern, wobei der Aspekt der Preise mit und ohne Neukundenrabat die Unübersichtlichkeit noch verstärkt. Als Beispiel sei nur die Vielfalt und die preislichen Unterschiede bei Gasenergieanbieter angeführt, wobei die Grafik nicht taxativ ist:

 


(Quelle: https://www.e-control.at/preismonitor)

Es muss nicht extra darauf hingewiesen werden, dass die Problematik der Unterschiede bei Gaspreisen mit jenen der Benzinpreise, die ja selbst während ein und desselben Tages schwanken, nicht zu vergleichen sind. Nichtsdestotrotz ist ein permanenter Überblick für eine berufstätige Privatperson absolut unmöglich.

Wir haben demnach mehrere Faktoren, die in den kommenden Jahren zwangsweise zu höheren Energiepreisen führen, eine, als beinahe unübersichtlich, zu bezeichnende Anzahl an verschiedenen Energielieferanten, erhebliche Unterschiede bei der Preisgestaltung der einzelnen Energiesparten, eine Steuerpolitik, bei der die eine Steuer zur Erhöhung der anderen führt. Die Konsument*innen bezahlen damit Steuer für die Steuer.

Der Intransparenz bei der Preisgestaltung der Energiepreise, die sich noch zusätzlich, aufgrund der steuerlichen Maßnahmen, der Rabattaktionen der Energielieferanten und der Verteuerung durch die europäische Energieversorgungssituation, erhöhen wird, muss Einhalt geboten werden. Vor allem müssen die Konsument*innen in der Lage sein, faktenbasiert Kaufentscheidungen treffen zu können. Es muss für die Konsument*innen klar erkennbar sein, welchen Preis sie für die einzelnen Preisfaktoren bezahlen, wie sich dieser entwickelt und wieviel Steuern sie – aufgeschlüsselt auf die einzelnen Steuern, die anfallen, bezahlen.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Kollross der Abgeordnete Mag. Dr. Rudolf Taschner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 20

                            Mag. Ulrike Fischer                                                               Peter Wurm

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann