1124 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 2005/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pfandsystem ohne Teuerung und versteckte Steuern 

Die Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich werden gegenwärtig jährlich 1,6 Milliarden Getränkeflaschen aus Kunststoff in Umlauf gebracht. 70 Prozent davon werden gesammelt und recycelt – das reicht aber nicht aus, die den strengen Vorgaben der EU-Richtlinie zu Single-Use-Plastic zu entsprechen. Diese sieht vor, dass Getränkeflaschen aus Kunststoff bis zum Jahr 2025 zu zumindest 77 und bis zum Jahr 2029 zu zumindest 90 Prozent getrennt gesammelt und auch recycelt werden müssen. Erreicht Österreich dieses Ziel nicht, drohen Strafzahlungen an die EU von 20 bis 45 Millionen Euro jährlich.

Durch die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetz 2002[1] wird die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermächtigt, im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, nähere Bestimmungen hinsichtlich der Einführung eines Pfandsystems per Verordnung festzulegen – insbesondere über die Produktgruppe, die Art des Materials, die Organisation, die Material- und Finanzflüsse, die koordinierende Stelle und deren Aufgaben, die Pfandhöhe, die Kennzeichnung, die Registrierung der Beteiligten und der Produkte, die zu übermittelnden Daten und Intervalle, die Verwendung der nicht ausbezahlten Pfandbeträge (Pfandschlupf) und die Rücknahmepflicht der Letztvertreiber. Zur Erreichung der Sammel- und Recyclingziele soll für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall ein Pfand eingehoben werden.

Die Studie „Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Vorgaben betreffend Getränkegebinde, Pfandsysteme und Mehrweg“[2] im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gibt bereits den Umsetzungspfad vor und kalkuliert mit einem Pfand von 20 bis 30 Cent. Medial kolportiert wird eine Pfandhöhe von 25 bis 30 Cent[3]. Wer pro Tag nur zwei Mineralwasser in der PET-Flasche oder Red-Bull Dosen trinkt, zahlt bei 30 Cent Pfand im Jahr 219 € mehr. Für Familien verteuert sich der Konsum von Erfrischungsgetränken um bis zu 876 Euro.

Für Kunststoff erwartet man in der Studie jährliche Einnahmen aus Pfandschlupf in Höhe von 24,5 Mio. Euro und für Metall zusätzlich 11,5 Mio. Euro. Die Summe entspricht annähernd den alternativen Strafzahlungen. Zusätzlich kalkuliert man mit Materialerlösen in der Höhe von 22,7 Mio. Euro.

Als erste und einzige Partei hat die FPÖ in der XXVII. GP mittels Antrag im Nationalrat ein für die Kunden aufkommensneutrales Pfandsystem gefordert[4]. Aufkommensneutral bedeutet im Sinne des Antrages, dass der Konsument nicht Belastungsträger eines Systems werden darf, dessen Vorteile entweder dem Fiskus, der Entsorgungsindustrie oder dem Handel zukommen – je nach geltender Verordnung der Ministerien.

Durch das Vorstreckend des Pfandes, Sammeln, Sortieren und Retournieren leisten Konsumenten einen entscheidenden Beitrag für mehr Nachhaltigkeit. In einer Situation, in der Lebensmittelpreise steigen, darf Pfand jedoch keinesfalls ein zusätzlicher Preistreiber sein. Kostet ein Erfrischungsgetränk in der 0,5l PET-Flasche heute 0,99 Euro, würde die Erhöhung bei einem Pfand von 0,30 Euro einer Preiserhöhung von 30,30 % bedeuten. Ein Erfrischungsgetränk in der Dose um 0,59 Euro würde bei einem solchen Pfand um 50,85 % teurer.

Statt die Konsumenten für Ihren Einsatz durch ein zu hohes Pfand zu bestrafen, braucht es ein System, welches die Konsumenten wertschätzend für ihr Engagement belohnt und keine exorbitante Teuerung bewirkt.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Walter Rauch die Abgeordneten Cornelia Ecker, Julia Elisabeth Herr, Michael Bernhard, Dr. Astrid Rössler, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Franz Hörl und Ing. Martin Litschauer sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Lukas Hammer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Hörl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 21

                                     Franz Hörl                                                                     Lukas Hammer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01104/index.shtml

[2] https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/publikationen/kgv.html

[3] https://kurier.at/wirtschaft/einwegpfand-fuer-plastikflaschen-und-dosen-passierte-den-ministerrat/401767866

[4] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00298/index.shtml