1129 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1809/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionspaket für sichere und faire Pensionen

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Juli 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der Zeit der Lockdowns haben gerade die Arbeitnehmer*innen in der kritischen Infrastruktur, im Gesundheitswesen und in der öffentlichen Versorgung alles gegeben und unser Land am Laufen gehalten. In der gleichen Zeit hat die türkis-grüne Bundesregierung Kürzungen für angehende Pensionist*innen beschlossen. Diese Arbeitnehmer*innen sind die erste Gruppe, die türkis-grüne Abstriche in Kauf nehmen muss, um die Krisenkosten zu kompensieren. Diesem Pensionsraub stellt sich die SPÖ entschlossen entgegen.

Angehenden Pensionist*innen wird die Pension für die gesamte Bezugsdauer gekürzt, weil sie mit der ersten Anpassung nicht die volle Inflationsabgeltung erhalten, sondern wie von Türkis-Grün beschlossen, lediglich eine aliquote Pensionserhöhung – abhängig vom Monat des Pensionsantritts. Bei einer Pension von 1.500 Euro brutto würde eine Pensionsanpassung von durchschnittlich 2 Prozent eine Erhöhung von 30 Euro monatlich bringen. Im Jahr bedeutet die nicht erfolgte Anpassung einen Verlust von 420 Euro, wobei sich dieser Verlust über die gesamte Bezugsdauer fortsetzt und die künftige Pensionsleistung weiter vermindert. Daher ist es erforderlich, dass die erste Pensionsanpassung nicht aliquotiert wird.

Es ist unfair und ungerecht, dass bei Durchschnittspensionen (Median) von 1.863 Euro (bzw. 957 Euro bei Frauen) pro Monat Menschen, die 45 Arbeitsjahre haben, mit Abschlägen von bis zu 5.000 Euro pro Jahr bestraft werden. Das trifft die Menschen, die maßgeblich zum Wohlstand unseres Landes beigetragen haben, die unser Land am Laufen gehalten haben, die diese Krise gemeistert haben und meistern. Die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren muss daher erhalten bleiben, auf alle Berufsgruppen ausgedehnt und Präsenz- und Zivildienst müssen angerechnet werden.

Der von Türkis-Grün beschlossene ‚Frühstarterbonus‘ ist kein Ersatz für die abschlagsfreie Pension nach 45 Jahren: Der Frühstarterbonus bringt den Betroffenen max. 60 Euro brutto im Monat mehr Pension, allerdings nur, wenn man auch 60 Monate zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet hat. Die Ableistung von Präsenz- und Zivildienst wird nicht angerechnet, somit erreichen die meisten männlichen Versicherten keinesfalls den vollen Bonus. Ebenfalls fallen jene Personen raus, die eine weiterführende Schule besucht haben. Der ‚Frühstarterbonus‘ muss daher sinnvoll angepasst werden.

Es gibt immer mehr Frauen, die trotz ihres enormen Einsatzes und ihrer Leistungen in der Pension in Armut leben müssen. Die durchschnittliche Frauenpension liegt bei nur 957 Euro im Monat (Median). Frauen bekommen im Schnitt nur halb so viel Pension wie Männer. Dieses Unrecht ist nicht mit einem anderen Unrecht – dem Abschaffen der abschlagsfreien Pension – zu rechtfertigen. Stattdessen brauchen Frauen bessere Bezahlung und eine bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

Kindererziehungszeiten sollen für Pensionsansprüche besser angerechnet werden (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) und für Frauen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten aufweisen, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.

Pflege ist eine enorme Leistung für unsere Gesellschaft und sie ist Schwerstarbeit – körperlich und psychisch. Es ist höchste Zeit, diesen wichtigen Einsatz für unsere Gemeinschaft endlich anzuerkennen und Pflegekräfte zu entlasten. Denn viele können diese schwere Arbeit nicht bis zum Alter von 65 leisten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Gerald Loacker, Mag. Markus Koza, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Michael Seemayer, Bettina Zopf und Mag. Christian Drobits.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Bettina Zopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 21

                                   Bettina Zopf                                                                   Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann