1131 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 1163/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung
Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren wurde von Türkis/Grün abgeschafft. Alle Personen, die ab 2022 mit 45 Arbeitsjahren oder mehr in Pension gehen, müssen wieder hohe Abschläge in Kauf nehmen. Sie werden dafür bestraft, dass sie 540 Monate und mehr ins Pensionssystem eingezahlt haben.
Das ist nicht gerecht, das ist unfair!
Es ist auch sozialpolitisch nicht tragbar, dass eine Versichertengruppe gegen eine andere durch die türkis/grüne Regierung ausgespielt wird. Die Einführung des Frühstarterbonus als Argument für die Abschaffung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren zu verwenden, ist unangebracht. Der Frühstarterbonus bringt den Betroffenen max. 60 Euro brutto im Monat mehr Pension, allerdings nur, wenn man auch 60 Monate zwischen dem 15. und 20 Lebensjahr gearbeitet hat. Die Ableistung von Präsenz- und Zivildienst wird nicht angerechnet, somit erreichen die meisten männlichen Versicherten keinesfalls den vollen Bonus. Ebenfalls rausfallen jene Personen, die eine weiterführende Schule besuchen.
Anderseits verlieren Versicherte, die ihr Leben lang, nämlich 45 Jahre und mehr, Monat für Monat Beiträge bezahlt haben, bis zu 5.000 Euro im Jahr durch die Wiedereinführung dieser hohen Abschläge.
Ein vermeintliches Argument der türkis/grünen Regierung ist, dass sie ausschließlich Männern zugutekommt. Die Abschaffung dieser Pensionsart löst aber kein einziges Problem mit denen Frauen zu kämpfen haben. Dadurch wird sich das Leben der arbeitenden Frauen in Österreich in keiner Hinsicht verbessern. Im Gegenteil, man rechtfertigt ein Unrecht mit einem anderem Unrecht.
Um die Pensionen der Frauen anzuheben, braucht es eine Reihe von Maßnahmen, vor allem aber den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, damit Frauen nicht aufgrund von Betreuungspflichten zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. Teilzeitbeschäftigung reduziert das Einkommen, senkt damit die Pensionshöhe und erhöht die Gefahr der Altersarmut. Auch die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist dringend notwendig.
Es wird versucht, mit fadenscheinigen Argumenten Frauen gegen Männer auszuspielen, um die Abschaffung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren zu rechtfertigen.
Manchmal braucht es aber neben wissenschaftlicher Expertise auch politische Entscheidungskraft um den Menschen das zukommen zu lassen, was ihnen gebührt.
Rund 7.000 ASVG-, GSVG- und BSVG-Versicherte sind jährlich von diesen hohen Abschlägen betroffen und müssen damit eine wesentliche Kürzung ihrer Pensionen hinnehmen. In der größten Arbeitsmarktkrise, in der die Arbeitslosigkeit bei den Über-50-Jährigen weiterhin extrem steigt, die Langzeitarbeitslosigkeit gerade bei älteren Arbeitslosen ebenfalls stark ansteigt und die Unternehmen oftmals ältere Beschäftigte in die Pension drängen, ist es kontraproduktiv und der völlig falsche Weg, diese Pensionsart abzuschaffen und damit hohe Abschläge für Versicherte, die 45 Arbeitsjahre ins Pensionssystem eingezahlt haben, wieder einzuführen.
Auch das Finanzierungsargument geht ins Leere, denn es muss mehr als genug Geld vorhanden sein, wenn für Steuergeschenke an Konzerne, Superreiche und Großbauern rund 2 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung stehen. Alleine die gerade erst abgeschaffte Schaumweinsteuer würde jährlich jenen Betrag bringen, der für die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren aufgewendet werden muss. Es kann dann wohl auch kein Problem sein, wenn rund 30 Millionen Euro pro Jahr für Pensionen von lang arbeitenden Menschen ausgegeben werden.
Jetzt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu sparen, von denen viele aktuell ohnehin mit größten finanziellen Schwierigkeiten und ungewissen Zukunftsaussichten konfrontiert sind, ist absolut abzulehnen.
Auch die von der Regierung vorgenommene Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung ist ungerecht und bedeutet eine Kürzung aller künftigen Pensionen. Damit werden jährlich rund 100.000 NeupensionistInnen bestraft, indem ihre Pension für die gesamte Bezugsdauer gekürzt wird, weil sie mit der ersten Anpassung nicht die volle Inflationsabgeltung erhalten. Bei einer Pension von 1.500 Euro brutto würde eine Pensionsanpassung von durchschnittlich 2 Prozent eine Erhöhung von 30 Euro monatlich bringen. Im Jahr bedeutet die nicht erfolgte Anpassung ein Verlust von 420 Euro, wobei sich dieser Verlust über die gesamte Bezugsdauer fortsetzt und die künftige Pensionsleistung weiter vermindert.
Die aliquotierte erste Anpassung soll daher entfallen.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek die Abgeordneten Fiona Fiedler, Bed, Laurenz Pöttinger, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Markus Koza, Michael Bernhard, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Rudolf Silvan, Peter Wurm und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch. Die Verhandlungen wurden vertagt.
In seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Laurenz Pöttinger, Mag. Gerald Loacker, Mag. Markus Koza, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Michael Seemayer, Bettina Zopf und Mag. Christian Drobits das Wort.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 10 21
Mag. Markus Koza Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann