1132 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1150/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung und Adaptierung der abschlagsfreien Pensionen mit 540 Beitragsmonaten für alle Berufsgruppen

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Mit Beschlussfassung vom 19. September 2019 wurden Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit abschlagsfrei gestellt. Diese Bestimmungen wurden im ASVG, BSVG und GSVG festgeschrieben. Nicht erfasst sind davon Beamte sowie definitiv gestellte Bedienstete der Post und Bahn. Dies ist allein der Tatsache geschuldet, dass die Geschäftsordnung des Nationalrates eine Beschlussfassung für diese Gruppen nicht ermöglichte. Hier ist es daher erforderlich, eine analoge Regelung zu schaffen.

Außerdem sollen jene Jahrgänge, die nach Abschaffung der Langzeitversichertenregelung Pensionen mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen trotz 540 Beitragsmonaten zuerkannt bekamen, mit 1.1.2020 eine Neuberechnung ihrer Pensionsleistung ohne Abschläge erhalten.

Die aktuelle Bundesregierung aus ÖVP und Grünen wollen die sogenannte ‚Hacklerregelung‘, d.h. die abschlagsfreie Pension für Langzeitversicherte, einfach abschaffen. Ersetzt werden soll sie durch einen undurchsichtigen ‚Frühstarterbonus‘.

ÖAAB-Arbeiterkammerpräsident Hämmerle aus Vorarlberg, ein enger Parteifreund und ÖAAB-Mitstreiter von ÖVP-Klubobmann August Wöginger, findet klare Worte dazu, wie das Online­Medium vol.at berichtet:

Für AK-Präsident Hämmerle ist der Frühstarterbonus ‚ein Schlag ins Gesicht jener, die am längsten in die Pensionsversicherung einbezahlt haben‘. […] ‚Das ist teurer und belohnt in Wahrheit all jene, die in Frühpension gehen. Wo liegt da der Sinn?‘, fragt AK-Präsident Hubert Hämmerle. Die Hacklerregelung sei der Regierung Kurz von Beginn an ein Dorn im Auge gewesen. Sie sieht vor, dass Arbeitskräfte nach 45 ‚echten‘ Beitragsjahren mit 62 Jahren in Pension gehen können, ohne Abschläge zu erleiden. Das kostet jährlich 30 Millionen Euro. Geld, das ohnedies von den Versicherten selbst eingezahlt wurde, so die AK. Weil Präsenzdienst und Zivildienst nicht angerechnet werden, erreichen nur wenige die Abschlagsfreiheit. ‚Und die haben sich das – weiß Gott – verdient‘, betont Hämmerle. […]

‚War nicht ein großes Argument gegen die Hacklerregelung ihre angebliche Unfinanzierbarkeit?‘, fragt Hämmerle. Jetzt entscheide sich die Bundesregierung für ein deutlich teureres Gießkannenprinzip, das alle belohne, egal, wie viel sie gearbeitet haben. Denn Voraussetzung für den ‚Frühstarterbonus‘ sind lediglich 25 Versicherungsjahre, die Auszahlung des Betrags soll unabhängig vom Zeitpunkt des Pensionsantritts geschehen.

Dass die Regierung mit dem Frühstarterbonus zudem Hackler und Frauen gegeneinander ausspiele, sei besonders perfide, so der Präsident der Arbeiterkammer: ‚Auch die AK ist der Ansicht, dass Frauen für ihre geleistete Arbeit eine höhere Pension gebührt. Aber Wege gäbe es da viele. Man könnte ja Kinderbetreuungszeiten stärker bewerten‘, schlägt Hämmerle vor. Denn die niedrigen Frauenpensionen hängen mit den Berufsunterbrechungen durch Familienarbeit und den langen Durchrechnungszeiten zusammen. Die AK zeige das schon lange auf.

Die neue Regelung zeige in den Augen von Hämmerle überdeutlich, wie viel der Regierung tatsächlich geleistete Arbeit wert ist: ‚Sie ist ein glatter Wortbruch und ein Schlag ins Gesicht der wirklichen Hackler.‘

Quelle: https://www.vol.at/ak-statt-hacklerpension-teure-giesskanne/6809911

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch die Abgeordneten Bedrana Ribo, MA, Alois Stöger, diplômé, Peter Wurm und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Entschließungsantrag 1150/A(E) in seiner Sitzung am 13. April 2021 erneut in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Laurenz Pöttinger, Michael Seemayer, Peter Wurm, Mag. Markus Koza und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch das Wort. Die Verhandlungen wurden vertagt.

In seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales den gegenständlichen Entschließungsantrag wiederum in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Laurenz Pöttinger, Mag. Gerald Loacker, Mag. Markus Koza, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Michael Seemayer, Bettina Zopf und Mag. Christian Drobits.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Tanja Graf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann