1133 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1961/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsrückstellungen im Bundesrechnungsabschluss

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Rechnungshof berechnete im Bundesrechnungsabschluss 2020 erstmals die Pensionsverpflichtungen für die nächsten 30 Jahre (1). Insgesamt prognostiziert der Rechnungshof 3200 Mrd. Euro an pensionsbezogenen Aufwänden im Beamtenpensionssystem und im gesetzlichen Pensionssystem, denen jedoch nur 1900 Mrd. Euro an Beiträgen gegenüberstehen. Bis 2050 fehlen dem Pensionssystem somit 1300 Mrd. Euro an Beiträgen. Dieses massive Pensionsloch muss in der Folge mit Steuermitteln aus dem Bundesbudget finanziert werden, im Konkreten aus der UG22 und UG23. Insgesamt geht der Rechnungshof von einem kontinuierlich steigenden Pensionsloch aus, das am Ende des Prognosezeitraums (2050) bei 7 Prozent des BIP liegen soll. Der unabhängige Rechnungshof ist damit deutlich pessimistischer als die Prognosen des Ageing-Reports, bei denen neben der EU-Kommission auch die Regierung involviert ist (2).

Um die Pensionsproblematik bzw. die Budgetproblematik besser sichtbar zu machen, sollen die Pensionsverpflichtungen künftig nicht nur im Anhang des Bundesrechnungsabschluss Platz finden, sondern sollen in die Bilanzen der UG22 und UG23 als Pensionsrückstellungen dargestellt werden. Damit würde auch die tatsächliche Staatsverschuldung in Höhe von 274 Prozent des BIP transparent werden, während die offizielle Staatsverschuldung derzeit ‚nur‘ bei 84 Prozent liegt (3).

Quellen:

(1) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Bundesrechnungsabschluss_2020.html

(2) https://www.derstandard.at/story/2000130086544/wie-gross-die-geldnot-im-pensionssystem-wirklich-ist

(3) https://www.fiskalrat.at/

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Laurenz Pöttinger, Mag. Markus Koza, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Michael Seemayer, Bettina Zopf und Mag. Christian Drobits.

Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Markus Koza beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, N, dagegen: S, F), dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Budgetausschuss zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 21

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann