1135 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1970/A der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversorgungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu den Z 1 bis 3 und 5 bis 7 (§§ 13, 14, 15 Abs. 2, 65, 85 Abs. 5 und 96 Abs. 3 NVG 2020):

Mit diesen Änderungen werden redaktionelle Klarstellungen getroffen.

Zu Z 4 (§ 55 Abs. 1 NVG 2020):

Im § 55 Abs. 1 NVG 2020 ist die stufenweise Anhebung des Regelpensionsalters vom 65. auf das 70. Lebensjahr geregelt. Diese Bestimmung wurde aus dem § 112 Abs. 3 des Notarversicherungsgesetzes 1972 übernommen, jedoch nur für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten des NVG 2020 (1. Jänner 2020). Grund dafür war, das NVG 2020 möglichst ‚schlank‘ zu halten und nicht mehr anwendbare (Übergangs-)Bestimmungen zu entfernen. Dabei wurde übersehen, dass dadurch für Aktive, die vor dem Jänner 2020 das 65. Lebensjahr vollendet haben (diese Personengruppe wird im neuen Gesetz nicht mehr separat angeführt) und vor dem 1. September 2027 ihre Pension antreten, das 65. Lebensjahr als Regelpensionsalter gelten würde. Somit könnte diese Personengruppe eine vorzeitige Alterspension abschlagsfrei in Anspruch nehmen, was jedoch keinesfalls gewollt war.

Die stufenweise Anhebung des Regelpensionsalters nach § 55 Abs. 1 NVG 2020 soll daher im Sinne der (mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft getretenen) Übergangsbestimmung des § 112 Abs. 3 NVG 1972 ergänzt werden, und zwar für Personen, die ab dem Jahr 2015 das bisherige Regelpensionsalter erreicht haben.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Laurenz Pöttinger die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Gerald Loacker, Mag. Markus Koza, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Michael Seemayer, Bettina Zopf und Mag. Christian Drobits.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Michael Hammer und Mag. Markus Koza einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Mit dieser Änderung wird eine redaktionelle Berichtigung vorgenommen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Michael Hammer und Mag. Markus Koza einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 10 21

                              Laurenz Pöttinger                                                              Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann