1136 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 564/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz und das Wirtschaftskammergesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Überhöhte Umlagen und Rücklagen bei der Kammern, auch in der Corona-Wirtschaftskrise

Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer verfügen derzeit über 2,1 Mrd. Euro Rücklagen, davon 1,3 Mrd. Euro Finanzanlagen (mehrheitlich Wertpapiere) und 0,55 Mrd. Euro Bankguthaben. Deshalb braucht es einen Beitrag seitens der Kammern in Form einer dauerhaften Umlagensenkung zur Schaffung von höherem verfügbaren Einkommen bei den Arbeitnehmer_innen (Senken der AK-Umlage) und einer Lohnnebenkostensenkung bei den Unternehmen (Senkung der WK-Kammerumlage 2).

Artikel 1: Senkung der Arbeiterkammerumlage für Geringverdienende

Die schwarz-blaue Vorgängerregierung hat 2019 die größte Steuerreform der Zweiten Republik angekündigt. Man entlaste alle, und besonders jene, die wenig verdienen: ‚75 Prozent der Entlastungsmaßnahmen sind auf Erwerbstätige sowie Pensionistinnen und Pensionisten ausgerichtet. Wir senken die Sozialversicherungsbeiträge und stellen somit sicher, dass vor allem auch Menschen mit kleinen Einkommen profitieren. Es ist also eine besonders soziale Steuerreform‘, wird Sebastian Kurz in einer Aussendung des Bundeskanzleramtes vom 30.4.2019 zitiert.

Geringverdienende wollte die schwarz-blaue Bundesregierung durch eine Beitragssenkung der Krankenversicherungsbeiträge entlasten. Diese Senkung bedeutet einen weiteren negativen Erwerbsanreiz, in einem Land, das Teilzeit ohnehin in einem Ausmaß fördert wie kein anderes. Will man Geringverdienende sinnvoll entlasten, kann man woanders streichen: Nämlich bei den Zwangsbeiträgen an die Kammern, die jede_r Arbeitnehmer_in, aber auch die Arbeitgeber_innen bezahlen müssen. Damit schafft man Entlastung für alle - ohne zusätzlichen negativen Erwerbsanreiz.

Artikel 2: Senkung der Wirtschaftskammerumlage 2

Die Wirtschafts- und die Arbeiterkammer profitieren durch Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträge von jeder Lohnerhöhung und einer positiven Beschäftigungsentwicklung. Die Kammerumlage 2 der Wirtschaftskammer wird fällig, sobald Unternehmen Mitarbeiter_innen beschäftigen. Je mehr Mitarbeiter_innen verdienen, desto höher ist diese. Diese Abgabe wurde in den 1970er Jahren als Provisorium eingeführt, existiert aber heute noch.

Tatsächlich fließt oft weniger als die Hälfte dessen, was der/die Arbeitgeber_in aufwendet, an den/die Arbeitnehmer_in. Es ist deshalb höchste Zeit, jene Abgaben, die Arbeit unnötig teuer machen, zu kürzen. Diese verhindern das Entstehen neuer Arbeitsplätze. Mit der Kürzung von Lohnnebenkosen entlasten wir Gehälter und geben Unternehmer_innen neuen Spielraum für Investitionen, um auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist ein wichtiger Impuls für mehr Jobs, eine geringere Arbeitslosigkeit und eine positive Wirtschaftsentwicklung. Daher fordern NEOS eine Beitragsfreistellung für die Wirtschaftskammerumlage 2 aller Einkommensteile bis zu 1000 Euro des Bruttolohns und über der Höchstbeitragsgrundlage pro Arbeitnehmer_in.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Michael Seemayer, Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza und Peter Wurm.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 21

                          Rebecca Kirchbaumer                                                          Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann