1138 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1999/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird
Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 14. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Durch die Änderung in § 2 Abs. 2 letzter Satz wird eine sprachliche Bereinigung bewirkt.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Peter Wurm, Laurenz Pöttinger, Rudolf Silvan, Mag. Gerald Loacker und Mag. Markus Koza sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Laurenz Pöttinger und Ralph Schallmeiner einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Es war das Ziel der österreichischen Bundesregierung, komplementär zur Impfstrategie eine Teststrategie zu institutionalisieren und Testungen auch auf betrieblicher Ebene zu etablieren und zu forcieren. Um den Erfolg dieser Gesamtstrategie abzusichern, wurde die gesetzliche Grundlage für das Programm ‚Betriebliches Testen‘ durch Genehmigung des Gesetzesbeschlusses im Bundesrat am 21. Oktober 2021 zuletzt bis 31. Oktober 2021 verlängert.
Nach eher ruhigen Sommermonaten ist nun in den vergangenen Wochen ein Anstieg der Infektionszahlen und der 7-Tagesinzidenz zu beobachten. Mit der Rückkehr des regulären Schulbetriebs und der Zunahme körperlicher Kontakte – insbesondere in einer Altersgruppe, für die noch kein Impfschutz verfügbar ist bzw. die noch keine Schutzimpfung in Anspruch nehmen kann - ist eine weitere Verschlechterung der epidemiologischen Lage zu befürchten. Ein für das Infektionsgeschehen wesentlicher Teil der Bevölkerung hat bisher von den zur Verfügung stehenden Schutzimpfungen noch keinen Gebrauch gemacht.
Die Verlängerung des Programms ‚Betriebliches Testen‘, welches derzeit bis 31. Oktober 2021 möglich ist, ist daher bis 31. Dezember 2021 angezeigt.
Die österreichische Bundesregierung möchte damit die Anreizstrukturen für betriebliche Testungen aufrecht erhalten. Die Unternehmen sollen daher darüber hinaus weiterhin einen Anreiz erhalten, insbesondere ihre Mitarbeiter/innen und Kunden/Kundinnen auf das SARS CoV-2 Virus und seine Mutationen zu testen.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Laurenz Pöttinger und Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Laurenz Pöttinger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 10 28
Laurenz Pöttinger Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstatter Obmann