1139 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Gesundheitsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 1999/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird, hat der Gesundheitsausschuss am 28. Oktober 2021 auf Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G dagegen: F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum COVID-19-Maßnahmengesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Mit dem Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen wird die Möglichkeit verlängert, Unternehmen in Bezug auf Testmöglichkeiten zu fördern. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme des Pandemiemanagements zur Sicherstellung eines niederschwelligen Angebots zur Erlangung von Nachweisen über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne des § 1 Abs. 5 Z 5 COVID-19-Maßnahmengesetz (COVID-19-MG). Im unmittelbaren Zusammenhang damit stehen auch die Bestimmungen des COVID-19-MG über das Mitführen solcher Nachweise. Aus diesem Anlass werden durch die Novelle BGBl. I Nr. 183/2021 entstandene Redaktionsversehen und legistische Versehen behoben.“

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Peter Wurm, Laurenz Pöttinger, Rudolf Silvan, Mag. Gerald Loacker und Mag. Markus Koza sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 10 28

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann