1142 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1993/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende aller Covid-Maßnahmen und Corona-Freiheitstag am 26. Oktober 2021

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem § 13 Abs. 1 Covid-19-Maßmaßnahmengesetz (1067 d.B) wurde dieses Bundesgesetz bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Verordnungsermächtigung für eine weitere Verlängerung des Covid-19-Maßnahmengesetzes bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Begründung dazu von Seiten der türkis-grünen Bundesregierung im Bericht des Ausschusses vom 5. Oktober 2021:

Mit Blick auf das aktuell nach wie vor hohe epidemiologische Grundgeschehen ist nach derzeitigem fachlichen Kenntnisstand davon auszugehen, dass auch nach dem 31. Dezember 2021 Maßnahmen nach dem COVID-19-MG ergriffen werden müssen. Auf Grund der derzeit auch in den mittleren Altersgruppen noch nicht ausreichenden Durchimpfungsraten kann davon ausgegangen werden, dass nicht nur die Infektionszahlen, sondern auch die Hospitalisierungen weiter steigen werden und Einschränkungen zum Schutz des Gesundheitssystems weiterhin getroffen werden müssen. Es wird daher das COVID-19-MG um ein weiteres halbes Jahr (bis 30. Juni 2022) verlängert. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass – sofern dies auf Grund der epidemiologischen Situation unbedingt erforderlich ist – durch Verordnung der Bundesregierung ein anderer Zeitpunkt des Außerkrafttretens des COVID-19-MG bestimmt werden kann, wobei dieser nicht nach dem 31. Dezember 2022 liegen darf.

Diese Vorgangsweise wird von der FPÖ auf das Schärfste abgelehnt, da alle diese Maßnahmen nicht evidenzbasierend sind, sondern nur weiter in eine Sackgasse führen. Die Regierung verlängert den Ausnahmezustand, weil sie Gefallen gefunden hat an der Unterdrückung, Bevormundung und Spaltung unserer Gesellschaft bis hinein in die Familien – und das ohne jede Evidenz und völlig faktenbefreit.

Es ist auch vorgesehen, dass zukünftig auch Geimpfte einer Testpflicht unterworfen werden können. Das ist der Offenbarungseid dafür, dass nicht einmal die Regierungsparteien an die ‚Gamechanger‘-Propaganda des ehemaligen Kanzlers glauben. Was die US-Seuchenbehörde CDC schon vor Monaten festgestellt hat, nämlich, dass sich Geimpfte sehr wohl an Covid infizieren und das Virus weiterverbreiten können, dürfte nun endlich in der komplett evidenzbefreiten Regierung angekommen sein.

Wir Freiheitliche haben immer schon davor gewarnt, sich ohne klare Datenlage einzig auf die Impfungen zu verlassen. Auch unsere Forderungen nach flächendeckenden Antikörpertests, die mittlerweile auch schon manche Regierungseinflüsterer verlangen, verweigert die Regierung noch immer. Viele der Zwangsmaßnahmen dienen nur dem Ziel des Machtausbaus der herrschenden Politik und der Gewinnmaximierung von Großkonzernen.

Dem muss jetzt mit einem Tag der Freiheit – am besten gleich am 26. Oktober, unserem Nationalfeiertag – begegnet werden. Es gibt keinen besseren Tag als diesen, um die Österreicher von den Zwängen und Vorschriften unter dem Verwand der Corona-Bekämpfung zu befreien.

Deshalb hat die FPÖ auch einen ‚Plan B‘ – B für Befreiung – zu den aktuellen Corona-Maßnahmen vorgelegt, der folgende Inhalte umfasst:

-       ein Auslaufen des Covid-19-Maßnahmengesetzes mit 26. Oktober 2021,

-       ein Ende aller Maßnahmen auf der Grundlage des Covid-19-Maßnahmengesetzes, des Epidemiegesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen und Erlässe im Zusammenhang mit Corona,

-       das Ende des Impfdrucks und -zwangs,

-       den Stopp des Hineinmanipulierens in eine dritte Impfung;

-       ein kostenloses Angebot für Antikörpertests für die gesamte Bevölkerung;

-       ein normales Leben mit Hygiene- und Abstandsregeln in smarter Form;

-       das Testen nur bei Symptomen (bei Geimpften und Ungeimpften);

-       das grundsätzliche Testen für den Zutritt zu hochsensiblen Bereichen;

-       das Vorantreiben der medikamentösen Behandlung und den raschen Einsatz von Medikamenten im Falle eines positiven Tests;

-       das Vorantreiben der Entwicklung alternativer Impfstoffe;

-       die Beendigung der Angstkommunikation und

-       das Herstellen einer soliden Zahlenbasis.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Philip Kucher, Mag. Gerald Loacker und Barbara Neßler sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Gabriela Schwarz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 28

                              Gabriela Schwarz                                                        Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann