1147 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 2009/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 14. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund von akut bestehenden erheblichen Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie, unter anderem bedingt durch die Corona-Krise und Engpässen bei der Halbleiterproduktion, können derzeit Fahrzeugbestellungsvorgänge nicht mit der erforderlichen zeitlichen Sicherheit geplant und abgewickelt werden. Wartezeiten für die Auslieferung von Fahrzeugen können sich dadurch über viele Monate erstrecken. Zweck des § 15 Abs. 25 ist der grundsätzliche Altbestandschutz von Kaufverträgen, welche vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurden. Dies dient der Rechtssicherheit und einem möglichst reibungsfreien Übergang zur neuen Rechtslage. Unter den akut bestehenden Umständen ist daher eine Erstreckung der Lieferfrist der Übergangsregelung erforderlich. Durch die unveränderte Voraussetzung eines Kaufvertragsabschlusses vor dem 1. Juni 2021 wird sichergestellt, dass die Anzahl der Kraftfahrzeuge, die in die Übergangsregelung fallen, durch die Verschiebung der Lieferfrist nicht vergrößert wird, sondern Rechtssicherheit für die bereits bestehenden Kaufverträge geschaffen wird.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. November 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Ottenschläger die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Dr. Elisabeth Götze, Ing. Klaus Lindinger, BSc, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Franz Leonhard Eßl, Nurten Yılmaz und Kai Jan Krainer sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 11 03

                         Andreas Ottenschläger                                                          Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann