1151 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

Berichtigte Fassung vom 11. November 2021

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung

über die Regierungsvorlage (1063 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology – Austria samt Anhang

Das Institute of Science and Technology – Austria (IST-Austria) wurde mit dem IST-Austria-Gesetz (ISTAG), BGBl. I Nr. 69/2006 im Jahr 2006 als postgraduale Wissenschaftseinrichtung errichtet und dient gemäß § 2 Abs. 1 ISTAG der Spitzenforschung im Bereich der Grundlagenforschung. Die Finanzierung des IST-Austria erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 ISTAG durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology – Austria samt Anhang, BGBl. I Nr. 107/2006. In ihrer aktuell gültigen Fassung regelt diese Vereinbarung die Finanzierung des IST-Austria bis zum Jahr 2026. Darüber hinaus bestehen allerdings keine Finanzierungszusagen, was sich nachteilig auf das in das IST-Austria gesetzte Vertrauen und damit die weitere Entwicklung auswirken kann. Um dies zu vermeiden, soll die Vereinbarung zeitnahe aktualisiert werden.

Das Institute of Science and Technology Austria liegt auf Platz 355 der wissenschaftlichen Institutionen weltweit (Nature, nature index 2021 – academic institutions: https://www.natureindex.com/annual-tables/2021/institution/academic/all [19.06.2021]). Bei bloßer Berücksichtigung der Steigerungsrate von 47,7 Prozent („change in adjusted share 2019 – 2020“ – nähere Informationen zur Metrik unter: https://www.natureindex.com/news-blog/adjusted-metric-explainer [22.07.2021]) liegt das Institute of Science and Technology Austria (IST-A) sogar an 18. Stelle weltweit.

Einer der Gründe für diesen steilen Aufstieg ist neben der bedingungslosen Ausrichtung auf Exzellenz, die langfristige Sicherung der Finanzierung. Diese wird durch den Bund und das Land Niederösterreich sichergestellt, die sich dazu seit dem Jahr 2006 durch Vereinbarungen gemäß Art. 15a B VG verpflichten.

Nach mittlerweile 15 Jahren Erfahrung in der Verwaltung des IST-Austria, die von hohem Wachstum gekennzeichnet waren, zeigt sich, dass die ursprüngliche Aufteilung nach Kostenarten nicht mehr sachgerecht ist, weil Phasen eines hohen Wachstums mit einer anderen Kostenstruktur verbunden sind als der Dauerbetrieb einer etablierten und weltweit anerkannten Institution. Aus diesem Grund soll mit der vorliegenden Novelle zur Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG anstatt der Finanzierung nach Kostenarten eine prozentuale Aufteilung zwischen den beiden Erhaltern Bund und Land Niederösterreich vorgesehen werden.

Zudem werden mit der vorgeschlagenen Novelle folgende Ziele verfolgt:

–      Festlegung einer Maximalsumme für beide Erhalter ungeachtet der bestehenden Verpflichtungen gemäß den Art. II und III (Art. Ia Abs. 2 in der Fassung des vorgeschlagenen Entwurfes),

–      Festlegung des Aufteilungsschlüssels von 75:25 (in Prozent) zwischen den Erhaltern (Art. Ia Abs. 2 in der Fassung des vorgeschlagenen Entwurfes) sowie

–      Etablierung eines Koordinierungsausschusses zur Steuerung und Durchführung der Vereinbarung in der Fassung des vorgeschlagenen Entwurfes (Art. Ib in der Fassung des vorgeschlagenen Entwurfes).

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 03. November 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger die Abgeordneten Dr. Josef Smolle und Gabriele Heinisch-Hosek sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann und der Ausschussobmann Abgeordneter Christian Hafenecker, MA.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology – Austria samt Anhang (1063 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2021 11 03

                            Mag. Eva Blimlinger                                                 Christian Hafenecker, MA

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann