1159 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (Zl. 17 St 5/19d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Kurz
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ersucht mit Schreiben vom 14. Oktober 2021, Zl. 17 St 5/19d eingelangt am 14. Oktober 2021, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Kurz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12 zweiter Fall, 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall, 304 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 16. November 2021 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Kurz besteht.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 17 St 5/19d, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Kurz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang der inkriminierten Handlung mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Kurz besteht.
Wien, 2021 11 16
Mag. Friedrich Ofenauer Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obfrau