1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

Berichtigte Fassung vom 17. November 2021

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (Zl. 501 St 85/21f) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Michael Schnedlitz

Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 13. Oktober 2021, Zl. 501 St 85/21f, eingelangt am 18. Oktober 2021, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Michael Schnedlitz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 Z 2, Abs 2 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 16. November 2021 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G dagegen: F, N) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Michael Schnedlitz besteht.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ. 501 St 85/21f, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Michael Schnedlitz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Michael Schnedlitz besteht.

Wien, 2021 11 16

                         Mag. Georg Bürstmayr                                                    Mag. Selma Yildirim

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau