118 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesverwaltungsgerichts Kärnten (GZ. KLVwG-2334/4/2019) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christian Ragger

 

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten ersucht mit Schreiben vom 1. April 2020, GZ. KLVwG-2334/4/2019, eingelangt am 3. April 2020, den Nationalrat aufgrund des in der Verhandlung am Landesverwaltungsgericht Kärnten am 27. Jänner 2020 gestellten Antrages des Beschwerdeführers um Entscheidung gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG darüber, ob ein Zusammenhang der dem Abgeordneten angelasteten strafbaren Handlung (Übertretung des § 37 Abs. 1 FSG iVm § 1 Abs. 3 und § 37 Abs. 4 Z 1 FSG) mit der politischen Tätigkeit des Mag. Christian Ragger als Abgeordneter zum Österreichischen Nationalrat vorliegt. Im Fall, dass der Nationalrat zum Schluss kommen sollte, dass ein solcher Zusammenhang besteht, wird ersucht, die Zustimmung zur behördlichen Verfolgung zu beschließen.

 

Der Immunitätsausschuss hat diese Ersuchen in seiner Sitzung am 22. April 2020 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der verfahrensgegenständlichen Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christian Ragger nicht besteht.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

 

In Behandlung des Ersuchens des Landesverwaltungsgerichts Kärnten, GZ. KLVwG-2334/4/2019, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christian Ragger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christian Ragger besteht.

Wien, 2020 04 22

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                                   Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann