1180 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Kauf Regional“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Kauf Regional“

Wir fordern, dass der Wettbewerbsnachteil unserer regionalen Wirtschaftsbetriebe, die das Rückgrat unserer Städte bilden, gegenüber dem „niederlassungslosen“ Online Handel durch (verfassungs-) gesetzliche Änderungen ausgeglichen wird. Eine zweckgebundene Regionaltransferabgabe des Online Handels oder die Senkung der Mehrwertsteuer des stationären Handels sind Beispiele dafür. Von Online Handel wie Amazon sollte Solidarität eingefordert werden, regionale Arbeitsplätze müssen verteidigt werden!

Begründung:

Volksbegehren zur Rettung unserer Innenstädte:

KAUF REGIONAL – REGIONALTRANSFERABGABE FÜR DEN ONLINE HANDEL (AMAZON)

Volksbegehren „Kauf Regional“ Wir fordern, dass der Wettbewerbsnachteil unserer regionalen Wirtschaftsbetriebe, die das Rückgrat unserer Städte bilden, gegenüber dem „niederlassungslosen“ Online Handel durch (verfassungs-) gesetzliche Änderungen ausgeglichen wird. Eine zweckgebundene Regionaltransferabgabe des Online Handels oder die Senkung der Mehrwertsteuer des stationären Handels sind Beispiele dafür. Von Online Handel wie Amazon sollte Solidarität eingefordert werden, regionale Arbeitsplätze müssen verteidigt werden!

 

RETTEN WIR DIE INNENSTÄDTE – VERGLEICHEN SIE SELBST

 

Amazon (Online Händler)

Wir (Regionaler niedergelassener Handel)

*Anonymer amerikanischer Betrieb mit Zentrallager

*Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft mit Persönlichkeit

*Monopolist und Mindestlohnzahler, Steuerverschiebung in Steueroasen

*Schafft qualifizierte Arbeitsplätze und

zahlt alle Steuern vor Ort

*Corona Krisengewinner:

Amazon Eigentümer- Reichster Mensch der Welt mit minimaler Steuerlast

*Engagiert sich in unseren Vereinen,

schafft Infrastruktur und Versorgung,

Herzstück der Innenstadt

 


UNSERE FORDERUNGEN – UNTERSTÜTZEN SIE UNS

 

1.     Gewinne von multinationalen Digitalkonzernen müssen in ÖSTERREICH versteuert werden! (und nicht auf CAYMAN ISLAND) !

 

Durch Steuertricks, wie die Verschiebung von Lizenz- und Patentgebühren und die konzerninterne Verrechnung von massiv überhöhten Kosten, schaffen es die großen Online Konzerne, Gewinne in Steueroasen zu verschieben. Laut Fachmedien zahlt Apple weniger als 1 % Gewinnsteuer in der EU. Das muss sich ändern!

 

2.     Geringerer Umsatzsteuersatz für den niedergelassenen Handel!

 

Der Gesetzgeber hat im Jahre 1963 mit der Schaffung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % (gegenüber 20 % Normalsteuersatz) gewisse Bereiche, Produkte gegenüber anderen verbilligt.

Ursprünglich sollte es sich um „bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“ handeln. Mittlerweile unterliegt aber selbst die Vermietung von Camping einem Steuersatz von 10 %.

 

In der heutigen Zeit geht es um das Überleben des stationären Handels. Aus diesem Grunde sollten die Umsatzsteuersätze nach dem Beitrag zur regionalen Arbeitsplatzerhaltung differenziert werden.

Das heißt konkret, dass für dasselbe Produkt weniger Umsatzsteuer anfällt, wenn es vor Ort gekauft wird.

 

3.     Zweckgebundene Regionalabgabe des Online Handels für Regionalgesellschaft/Regionalfonds / Regionalvereine!

 

Ohne regionale Arbeitsplätze werden nicht nur die Ortskerne sterben, sondern auch das Vereinsleben, die Gaststätten, die Feuerwehren und am Ende auch die ganze andere Infrastruktur. Aus diesem Grunde sollten auch die Online Händler mit einer temporären Regionaltransferabgabe ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer Ortskerne beitragen.

 

4.     Verpflichtende Bewerbung der Städte u. Orte durch den ORF !

 

Der durch Zwangsabgaben finanzierte ORF mit seinen 9 Landesstudios sollte seinen Beitrag zur Aktivierung regionaler Ortskerne verpflichtend leisten. Neben einem fixen Volumen an Werbezeiten für einzelne Regionen, sollten Maßnahmen vor Ort die Vorteile des regionalen Konsums ganz klar hervorheben.

 

5.     Öffentliche Abstimmung im Parlament ohne Klubzwang

über die oben angeführten Maßnahmen

 

MEHR VOR ORT – WERDEN SIE AKTIV

 

Weniger Pendler =

Weniger Verkehr =

Weniger CO2

Weniger Online =

Weniger Retoure =

Weniger CO2

Mehr vor Ort =

Mehr Regionalbudget =

Mehr Infrastruktur

Mehr vor Ort =

Mehr Vereinsleben =

Mehr Miteinander

 


2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Eduard EGGER

1. Stellvertreter(in)

Andreas PALLI

2. Stellvertreter(in)

Mag. pharm. Rene Günter MOSER

3. Stellvertreter(in)

Silke Nicole SCHIEG

4. Stellvertreter(in)

Johannes NEUBAUER

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 19. Oktober 2021 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2021-0.713.680

Volksbegehren „Kauf Regional“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2021 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Kauf Regional“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm­beteiligung in %

Burgenland

233.256

4.112

1,76

Kärnten

435.267

9.490

2,18

Niederösterreich

1.294.836

30.991

2,39

Oberösterreich

1.101.798

28.402

2,58

Salzburg

393.896

10.504

2,67

Steiermark

958.335

20.682

2,16

Tirol

541.420

9.328

1,72

Vorarlberg

275.107

4.832

1,76

Wien

1.140.166

27.954

2,45

Österreich

6.374.081

146.295

2,30

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               AL Mag. Robert Stein


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs­erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.256

4.112

1,76 %

2.341

1.771

Kärnten

435.267

9.490

2,18 %

4.975

4.515

Niederösterreich

1.294.836

30.991

2,39 %

16.570

14.421

Oberösterreich

1.101.798

28.402

2,58 %

13.425

14.977

Salzburg

393.896

10.504

2,67 %

4.198

6.306

Steiermark

958.335

20.682

2,16 %

11.773

8.909

Tirol

541.420

9.328

1,72 %

4.853

4.475

Vorarlberg

275.107

4.832

1,76 %

1.887

2.945

Wien

1.140.166

27.954

2,45 %

19.318

8.636

Österreich

6.374.081

146.295

2,30 %

79.340

66.955