1182 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1166 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Fiskalrates neu erlassen und ein Produktivitätsrat eingerichtet wird (Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 – FPRG 2021)

Gemäß EU-Ratsempfehlung 2016/C 349/01 sind insbesondere Mitgliedstaaten der Eurozone dazu angehalten, Produktivitätsräte oder -ausschüsse einzurichten. Diese sollen sich untereinander vernetzen und die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Produktivität analysieren. Hintergrund dafür ist, dass diese Merkmale für entwickelte Volkswirtschaften in einer Währungsunion etwa aufgrund der fehlenden Möglichkeit, individuell Wechselkurse zu gestalten, besondere wirtschaftspolitische Relevanz besitzen. Zudem sind im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise makroökonomische Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union als verstärkende Elemente in den Fokus gerückt. Institutionelle Einrichtungen wie Produktivitätsräte und -ausschüsse können hier bei der Überwachung helfen. Sie tragen auch dazu bei, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in der Union zu verbessern, wodurch sich die Fähigkeit der Schockabsorption erhöht. Eine Einrichtung von Produktivitätsräten oder ‑ausschüssen dient damit auch der Stabilität der Eurozone und der Finanzmarktstabilität.

Die Ratsempfehlung lässt es den Mitgliedstaaten frei, die vorgesehenen Aufgaben eines Produktivitätsrates oder -ausschusses einer geeigneten (d.h. vor allem unabhängigen) bestehenden Institution zu übertragen oder eine solche neu zu schaffen. Im Sinne der Verwaltungseffizienz und um Synergieeffekte zu nutzen, soll mit dem vorliegenden Entwurf in Österreich der Produktivitätsrat organisatorisch vom Sekretariat des Fiskalrates mitbetreut werden. Dazu sind zahlreiche Anpassungen erforderlich, die zur besseren Übersicht in Form eines neu zu erlassenden Gesetzes erfolgen sollen. Die Kernaufgaben des Fiskalrates selbst bleiben davon unberührt.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. November 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Andreas Hanger die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Gerald Loacker sowie der Bundesminister für Finanzen .Mag. Gernot Blümel, MBA

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1166 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 11 30

                          Mag. Andreas Hanger                                                          Karlheinz Kopf

                                Berichterstatterung                                                                        Obmann