1183 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 2029/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuerliche Maßnahmen zur Mobilisierung privater Mittel für Bildung

Die Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bildung ist der Schlüssel zur Entfaltung, zu einem freien und selbstbestimmten Leben. Die ausreichende Finanzierung von Bildungsmaßnahmen stellt einen bedeutenden Teil dieser Bewältigung dar. Dies hat auch die Regierung erkannt, die in ihrem Regierungsprogramm 2020-2024 darauf hinweist, dass die "Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und des Antrags- und Anerkennungsverfahrens für die Spendenabsetzbarkeit, mit dem Ziel der Vereinfachung und Prüfung der Voraussetzung der Unmittelbarkeit" (S. 80) geprüft, sowie die "Spendenabsetzbarkeit für Vereine im Bildungsbereich" ausgeweitet werden soll (S. 297).

Seit Jahren wird in diversen Studien auf das Mobilisierungspotenzial von Spenden für Bildung hingewiesen, denn in Österreich sind Spenden für Bildung gemäß § 4a Abs 2 und 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) nur in eingeschränktem Ausmaß begünstigt. So sind Spenden nur für wissenschaftliche Forschungsaufgaben und Erwachsenenbildung, nicht aber etwa für frühkindliche, schulische oder außerschulische Bildungsinitiativen spendenbegünstigt oder von der Kapitalertragsteuer befreit. 

Gemäß einer Studie des IHS betreffend "Investitionen in die österreichische Forschungslandschaft" erfolgen mehr als 50% der F&E-Ausgaben durch den Unternehmenssektor, der private gemeinnützige Sektor ist hingegen verhältnismäßig klein. Zusätzlich hat die ECO Austria in ihrer Studie "Fiskalische Effekt von Maßnahmen zur Förderung von Gemeinnützigkeit" festgestellt, dass die Begünstigung von Spenden für alle Bildungsmaßnahmen nur einen überschaubaren Steuerausfall von 10-15 Millionen Euro zur Folge hätte. Dem stehen 35 Millionen Euro gegenüber, die gemäß der Studie zusätzlich von Privaten in Bildung investiert werden würden. Bedenkt man die erhöhten Steuereinnahmen, die gesteigerte Bildung nachweislich langfristig mit sich bringt, ist der kurzfristige Steuerausfall vernachlässigbar: Eine Verschiebung der Bevölkerungsanteile in den unterschiedlichen Bildungsschichten von niedrigerer zu mittlerer bzw. von mittlerer zu hoher Qualifikation um jeweils 1 Prozentpunkt verbessert den Primärsaldo der öffentlichen Haushalte langfristig jeweils um etwa 150 Millionen Euro.

Quellen:

Lappöhn, Sarah und Plank, Kerstin (2019), "Investitionen in die österreichische Forschungslandschaft" [Research Report] (https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/5190/1/ihs-report-2019-lappoehn-plank-investitionen-oesterreichische-forschungslandschaft.pdf)

Graf, Nikolaus; Strohner, Ludwig und Thomas, Tobias (2019), "Fiskalische Effekt von Maßnahmen zur Förderung von Gemeinnützigkeit" (http://ecoaustria.ac.at/wp-content/uploads/2019/05/EcoAustria-Studie-Fiskalische-Effekte-von-Ma%C3%9Fnahmen-zur-F%C3%B6rderung-von-Gemeinn%C3%BCtzigkeit.pdf) “

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Nina Tomaselli, Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Mag. Selma Yildirim sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA und der Ausschussobmann Abgeordneter Karlheinz Kopf.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Gemeinnützige Organisationen, ihre Verbände und alle darin engagierten Personen sind ein zentraler Bestandteil für unser Land. Mit mehr als 125.000 Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften sowie Millionen an in diesen Sektoren aktiven Personen verfügt Österreich auch im internationalen Vergleich über ein außergewöhnlich hohes zivilgesellschaftliches Engagement. Trotz einer heterogenen Struktur tragen alle Non-Profit Organisationen, Verbände und Netzwerke zu einer Steigerung der Lebensqualität in unserem Land bei. Vor diesem Hintergrund ist es ein Ziel der österreichischen Bundes­regierung, nicht nur den Erhalt des bedeutenden österreichischen Gemeinnützigkeitssektors zu sichern, sondern die Rahmenbedingungen dieses Sektors weiter zu stärken.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 2029/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G)..

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 2029/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 11 30

                            Mag. Nina Tomaselli                                                            Karlheinz Kopf

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann