1184 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über den Antrag 2030/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen
Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Im Jahr 2015 wurde durch das Gemeinnützigkeitsgesetz (GG) die Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen ermöglicht. Im Detail sieht das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 vor. Insbesondere wurden „Zuwendungen zur Vermögensausstattung“ in § 4b für gemeinnützige Stiftungen sowie im § 18 Abs. 1 Z 8 für Sonderausgaben eingeführt. Durch diese Änderungen kann ein Höchstbetrag von bis zu 500.000 Euro und bis 10% des Gewinnes steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings wurde diese Begünstigung mit einer Sunset-Klausel bis 31.12.2020 versehen. Im Rahmen des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes, das im Dezember 2020 verabschiedet wurde, wurde die Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen erneut um ein Jahr, also bis 31.12.2021, verlängert.
Die zeitliche Befristung wurde im Jahr 2015 als Möglichkeit gesehen, das Gemeinnützigkeitsgesetz zu evaluieren und weiter zu verbessern. Eine Evaluierung des Gesetzes wie ursprünglich angedacht, hat aber bis heute nicht stattgefunden. Unabhängig von einer möglichen Gesetzesevaluierung wäre das Auslaufen der Spendenbegünstigung für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen ein verheerendes Signal an die österreichischen Stifter_innen und Stiftungen.
Aufbauend auf den Erfolg des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 bedarf es daher einer umgehenden, ersatzlosen Streichung der Sunset-Klausel. Darüber hinaus sollen die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen an die unserer Nachbarstaaten Deutschland und der Schweiz herangeführt werden, um das volle Potenzial von Stiftungen auch in Österreich zu entfalten.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer die Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Nina Tomaselli, Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Mag. Selma Yildirim sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA und der Ausschussobmann Abgeordneter Karlheinz Kopf.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 11 30
Mag. Nina Tomaselli Karlheinz Kopf
Berichterstattung Obmann