1189 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 2089/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug“

Die Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die drohenden Probleme im Zusammenhang mit den Zahlungsverpflichtungen wurden in der Coronakrise seitens der Regierungsfraktionen sehr ernst genommen und es wurde rasch reagiert. So kam es zu eigenen Stundungsmöglichkeiten und zu raschen und unbürokratischen Hilfsleistungen. Das Kreditmoratorium, das in Österreich 10 Monate und beispielsweise im Vergleich zu Deutschland damit sehr lang in Geltung war, ist zwar zwischenzeitlich ausgelaufen, hat aber ebenso einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilität geleistet.

Zudem haben die österreichischen Banken im Laufe der letzten Monate ihre KundInnen bestmöglich unterstützt. Das ist nicht zuletzt auch am gestiegenen Kreditvolumen ablesbar. Oftmals wurden unter erheblichem Zeitdruck und persönlichem Einsatz der BankmitarbeiterInnen tragfähige Lösungen erarbeitet, um die KundInnen sicher durch die Pandemie zu begleiten.

Durch all diese Maßnahmen konnte ein größerer Beschwerdeanfall wirksam verhindert werden, es wurden bis dato nur wenige solcher Beschwerden registriert.

Aufgrund der Fortdauer der Pandemie ist es jedoch weiterhin nicht auszuschließen, das Konsumenten unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihre laufenden Kreditverbindlichkeiten nicht mehr vollständig bedienen können. Um Konsumenten in diesem Fall eine schnelle und niederschwellige Hilfestellung zu bieten, sollte eine Erstanlaufstelle für Betroffene aber auch für Stakeholder und die Branche im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet werden, die eine direkte und verbraucherfreundliche Beratung der Betroffenen sicherstellt. Die Aufgaben dieser Stelle sollen verhältnismäßig sein und sich in die bestehende Systematik einfügen, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Dazu ist eine Einbindung aller Betroffenen erforderlich.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Weidinger die Abgeordneten Andreas Kollross, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Ulrike Fischer, MMag. Katharina Werner, Bakk. und Mag. Christian Drobits sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 11 30

                                Peter Weidinger                                                         Mag. Christian Drobits

                                   Berichterstatter                                                                  Obmannstellvertreter