Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit; Unterzeichnung und Inkraftsetzung

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMBWF

Vorhabensart:

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Bilaterale Verträge über Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit (WTZ) werden weltweit und daher auch von Österreich als Instrument der Förderung und Stimulierung der internationalen Kooperation in Wissenschaft, Forschung und Innovation eingesetzt.

Das BMBWF setzt die WTZ-Kooperationsprogramme zur Internationalisierung und Stimulierung der internationalen Forschungszusammenarbeit der Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein. Darüber hinaus sind die über WTZ initiierten internationalen Partnerschaften, insbesondere junger Forschender, eine gute Basis für nachhaltige internationale Kontakte und erfolgreiche gemeinsame Projektanträge in anderen (größeren) bilateralen Kooperationsprogrammen (z. B. des FWF) und in internationalen Konsortien des EU-Forschungsrahmenprogramms (Horizon 2020, Horizon Europe). Auch trägt das Programm zur Umsetzung der in der aktuellen FTI-Strategie der Bundesregierung „Der Weg zum Innovation Leader“ geforderten Verbesserung der internationalen Positionierung Österreichs in Forschung, Technologie und Innovation bei.

Die Föderative Republik Brasilien wurde in den strategischen Empfehlungen der Arbeitsgruppe 7a „Internationalisierung und FTI-Außenpolitik“ der FTI Task Force: „Beyond Europe – Die Internationalisierung Österreichs in Forschung, Technologie und Innovation über Europa hinaus, Empfehlungen der AG 7a an die FTI Task Force der Bundesregierung“ als eines der Prioritätsländer definiert.

 

Ziel(e)

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit dient zur systemrelevanten Stimulierung der internationalen Forschungskooperation durch die Förderung von Mobilitätskosten im Rahmen bilateraler und multilateraler Kooperationsprojekte ("seed-money") – dies bedeutet, dass keine einseitigen Einzelstipendien vergeben werden. Es wird der Fokus auf den Aufbau neuer, nachhaltiger internationaler Partnerschaften gelegt, um die erfolgreiche gemeinsame Beteiligung im EU-Forschungsrahmenprogramm (Horizon 2020, Horizon Europe) und in bilateralen Kooperationsprogrammen (FWF, etc.) zu steigern.

Das Abkommen trägt zur Steigerung internationaler Ko-Publikationen im Bereich FTI mit österreichischer Beteiligung sowie zur vermehrten Teilnahme junger und weiblicher Forschender in internationalen Forschungsprojektkonsortien durch spezifische Evaluierungskriterien bei.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Durch das Abkommen werden Mobilitätskosten (Reisen und Aufenthaltskosten) von Forschenden im Rahmen gemeinsamer zweijähriger Forschungsprojekte und Veranstaltungen auf wissenschaftlich-technologischem Gebiet durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten finanziert. Zur Durchführung des Abkommens soll eine Gemischte Kommission geschaffen werden.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Initiierung von universitären Kooperationen mit Universitäten, außeruniversitären Institutionen und der Wirtschaft auf nationaler und EU-Ebene“ für das Wirkungsziel „Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am EU-Forschungsrahmenprogramm sowie durch kompetitive Förderungsmaßnahmen in der Grundlagenforschung in Österreich“ der Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit mit Bewusstsein für die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste“ der Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und Gremien sowie beim wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs“ der Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Antragsberechtigt sind Forschende an österreichischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Förderungskriterien sind primär die wissenschaftliche Exzellenz. Die Beteiligung von jungen und/oder weiblichen Forschenden wird aber bei der Auswahl besonders berücksichtigt.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Für die Regelungen des Abkommens bestehen keine Vorgaben des Unionsrechts.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 924675345).