1191 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Konsumentenschutz
über den Antrag 2090/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vertretung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung“
Die Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Normung hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen, insbesondere auf Grund der gewichtigen Rolle von Normen in der Europäischen Rechtsordnung (Stichwort: Richtlinien nach der neuen Konzeption). CEN, CENELEC und ETSI als europäische Normungsorganisationen haben die nationalen Normungsinstitute bei der Erarbeitung von Normen weitestgehend abgelöst; der Anteil an eigenständiger nationaler Normung liegt mittlerweile bei unter 10 Prozent.
Die Europäische Normenverordnung mahnt daher eine größere Diversität bei der Erarbeitung von Normen ein. So sollen insbesondere die Verbraucherorganisationen, aber auch Menschen mit Behinderung und Vertreter aus anderen Bereichen bei der Normenentwicklung stärker berücksichtigt werden.
Bislang konnte durch eine Förderung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ein Büro unterhalten werden, das dem bei Austrian Standards eingerichteten Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten zuarbeitetet. Auf Grund organisatorischer Veränderungen ist dieses Büro in absehbarer Zeit neu zu organisieren.“
Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Christian Ries, MMag. Katharina Werner, Bakk. und Mag. Friedrich Ofenauer sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2021 11 30
Mag. Ulrike Fischer Mag. Christian Drobits
Berichterstatterin Obmannstellvertreter