1199 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/26 (III-361 d.B.)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern; Follow-up-Überprüfung

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 18. Sitzung am 28. September 2021 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hans Stefan Hintner die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 01. Dezember 2021 behandelt.

 

19. Sitzung am 01. Dezember 2021

 

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Andreas Kollross, Mag. Sibylle Hamann, Hermann Brückl, MA, Lukas Brandweiner, Mag. Martina Künsberg Sarre, Michael Seemayer sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hans Stefan Hintner gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/26 (III-361 d.B.)) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2021 12 01

                            Hans Stefan Hintner                                            Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann