12 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 50/A der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005) geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. November 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Abschiebestopp und Aufenthaltsberechtigung für Lehrlinge

Bis Anfang September 2018 war es in Österreich Asylwerber_innen möglich, eine Lehre in Mangelberufen zu beginnen. Aufgrund lang dauernder Asylverfahren stehen nun viele dieser Personen vor der Situation, dass sie wegen negativen Ausgangs ihres Asylverfahrens abgeschoben werden sollen, obwohl sie inmitten einer Ausbildung stehen. Dieser Zustand ist arbeitsmarktpolitisch unvernünftig, weil er wirtschaftliche Schäden für Unternehmen bedeutet, die in die Ausbildung von jungen Menschen investieren, deren Arbeitskraftpotential sie nicht durch heimische Lehrlinge abdecken können. Außerdem werden jungen, bereits ausgebildeten und gut integrierten Menschen Chancen auf eine bessere Zukunft geraubt. Es handelt sich dabei um ca. 900 Härtefälle, Tendenz aufgrund von Abschiebungen sinkend.

In der Plenarsitzung am 19. September 2019 forderte der Nationalrat mit zwei mehrheitlich angenommenen Entschließungsanträgen den Bundesminister für Inneres dazu auf, ‚ehest eine ausreichende gesetzliche Grundlage zu schaffen, die einen Verbleib von gut integrierten Menschen in Lehre bis zum Abschluss der Lehre ermöglicht‘ (110/E XXVI. GP) und ‚sicherzustellen, dass die ca. 900 Asylwerber, die derzeit eine Lehrausbildung absolvieren, innerhalb der gesetzlich definierten Lehrzeit nicht durch fremdenrechtliche Maßnahmen daran gehindert werden, ihre Ausbildung abzuschließen‘ (109/E XXVI. GP). Mit diesem Antrag soll die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der genannten Entschließungen geschaffen werden.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer die Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Karlheinz Kopf, Peter Wurm, Mag. Nina Tomaselli, Bettina Zopf, Mag. Philipp Schrangl und Kai Jan Krainer sowie der Bundesminister für Inneres Dr. Wolfgang Peschorn.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, G, N, dagegen: V, F).


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 12 03

                     Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer                                                       Peter Haubner

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann