1217 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 2083/A der Abgeordneten Hermann Gahr, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird

Die Abgeordneten Hermann Gahr, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 19. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund der offenkundigen Entwicklung der COVID-19-Pandemie ist die bisherige Befristung bestimmter Maßnahmen im AMA-Gesetz bis 31. Dezember 2021 nicht ausreichend, um der sich neuerlich zuspitzenden Lage gerecht zu werden.

Die im Zuge des 12. COVID-19-Gesetzes im AMA-Gesetz geschaffene Möglichkeit, die Sitzungen des Verwaltungsrats und des Kontrollausschusses auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder durchzuführen, hat sich in der Praxis bewährt. Die Durchführung virtueller Versammlungen soll daher über das Jahr 2021 hinaus unbefristet möglich sein.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Klaus Lindinger, BSc die Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Dipl.-Ing. Olga Voglauer sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 12 02

                       Ing. Klaus Lindinger, BSc                                              Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann