1219 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 1674/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges werden
Die Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der österreichische Staat ist derzeit mehr denn je gefordert gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, die im Kampf gegen die Kriminalität wirksames Handeln ermöglichen. Es geht darum auch in Zukunft den Österreicherinnen und Österreichern Schutz und Hilfe in allen Bedrohungsszenarien gewähren zu können.
In Zeiten extremer Migrationsbewegungen und globaler Gesundheitskrisen ist es dem Engagement und der Einsatzbereitschaft öffentlich-rechtlich Bediensteter im Sicherheitsbereich, insbesondere bei Polizei, Justizwache und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, zu verdanken, dass die Sicherheitslage nicht weiter aus den Fugen gerät.
Es gilt daher gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich im Kampf gegen Kriminalität auch in Zukunft wirksam agieren können. Das beginnt bei klaren Unterstützungsaussagen durch die Politik und endet bei der Ausrüstung und einem gerechteren Besoldungssystem.
Die Bediensteten haben ein Recht darauf, dass ihre außergewöhnlichen Leistungen, die ihnen alles abverlangen, auch entsprechend anerkannt und gewürdigt werden. Erreicht werden soll eine finanzielle Besserstellung, indem pauschalierte Zulagen und Nebengebühren Bestandteil des Grundbezuges werden und somit 14x jährlich ausbezahlt werden. Es ergibt sich daraus eine Verbesserung im Krankheitsfall bei gleichzeitiger Attraktivierung von Überstunden.“
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag zunächst in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Lausch, die Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Mag. Christian Drobits und Michael Schnedlitz. Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger wurden die Verhandlungen vertagt.
Die Wiederaufnahme der Verhandlungen erfolgte am 2. Dezember 2021. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Mag. Gerald Loacker, Christian Lausch, Mag. Selma Yildirim und Mag. Michael Hammer sowie der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler das Wort.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 12 02
Mag. Eva Blimlinger Mag. Wolfgang Gerstl
Berichterstatterin Obmannstellvertreter