122 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 482/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (14. COVID-19-Gesetz)

Die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation, die durch die Covid-19 Pandemie hervorgerufen wird, ist es ausländischen Personenbetreuungskräften nur mehr unter erschwerten Bedingungen bzw. gar nicht mehr möglich, nach Österreich einzureisen. Aus diesem Grund ist es zielführend, dass die Ämter der Landesregierungen und der Fonds Soziales Wien im Sinne eines zentralen Managements bei den pflegebedürftigen Personen bzw. den Förderwerberinnen und Förderwerbern erheben, ob die Betreuung gewährleistet und Unterstützung erforderlich ist. Zum Zweck der Aufrechterhaltung der Betreuung und zur Vermeidung von Un- oder Unterversorgung sollen daher von den jeweiligen Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen an die hiefür zuständigen Ämter der Landesregierungen und an den Fonds Soziales Wien die folgenden personenbezogenen Daten der pflegebedürftigen Personen sowie der Förderwerberinnen und der Förderwerber übermittelt werden können: Name, Adresse, Telefonnummer und Pflegegeldstufe der pflegebedürftigen Personen sowie Name, Adresse und Telefonnummer der Förderwerberinnen und der Förderwerber. Die Datenübermittlung kann elektronisch im xls-Format unter Einhaltung der in Artikel 32 Datenschutz-Grundverordnung normierten Datensicherheitsmaßnahmen erfolgen. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Erfüllung des konkreten Zwecks der Aufrechterhaltung der Betreuung von pflegebedürftigen Personen im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch mit Ablauf des 31.12.2020.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. April 2020 in Verhandlung genommen.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 04 23

                               Bedrana Ribo, MA                                                               Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann