1220 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 2096/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst

Die Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 sehen sich die Österreicherinnen und Österreicher mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert: Lockdowns, Ausgangssperren, Demonstrationsverbote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Zutrittsbeschränkungen und die Testpflicht sind jene Instrumente, die von der Bundesregierung seit nunmehr beinahe zwei Jahren in Stellung gebracht werden, um das Land – eigenen Angaben zufolge – sicher durch die Pandemie zu bringen.

Von den öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich, insbesondere bei Polizei, Justizwache und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, wird dabei stets ein besonderes Engagement verlangt. Trotz Impfquoten im öffentlichen Dienst jenseits der 80% – weit über den Durchschnittswert in Österreich – wird beispielsweise dennoch für alle Bediensteten in den Justizanstalten eine wöchentliche PCR-Testung vorgeschrieben. Auch für jene, die geimpft oder genesen sind. Beim Betreten einer Justizanstalt müssen die Justizbediensteten die 2,5G-Regel beachten. Neben einem Impf- oder Genesungsausweis gilt nur noch ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Da die Wartezeit auf PCR-Testergebnisse in Teilen Österreichs bereits drei Tage beträgt, werden Getestete dadurch mit unerfüllbaren Auflagen konfrontiert.

Als Präzedenzfall für den gesamten öffentlichen Dienst geht der Rektor der Universität Klagenfurt, Oliver Vitouch, noch einen Schritt weiter. PCR-Tests sollen schlichtweg nicht mehr akzeptieren werden und Ungeimpfte somit faktisch diskriminiert werden. Mittels Mail verkündet er, dass ab „10. Jänner 2022 […] auch im Bürobereich ausnahmslos auf 2G umgestellt werden [wird]“. Damit dieses Vorgehen nicht Schule macht, braucht es dringend ein ausdrückliches und bindendes Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Lausch, die Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Mag. Eva Blimlinger, Mag. Harald Stefan und Mag. Selma Yildirim sowie der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 12 02

                            Mag. Eva Blimlinger                                                     Mag. Wolfgang Gerstl

                                  Berichterstatterin                                                                Obmannstellvertreter