1223 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 2040/A der Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Einschränkung der Freistellung von Schwangeren auf Ungeimpfte ist angesichts der Impfdurchbrüche bei den Covid-19-Infektionen nicht haltbar. Auch geimpfte werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder müssen daher vor Ansteckung geschützt werden.
Ebenfalls nicht haltbar ist die Befristung der Freistellung mit 31. Dezember 2021. Die Pandemie und damit die Gefahr der Ansteckung ist nicht vorbei und wird auch leider nicht mit Ende des Jahres 2021 vorbei sein. Daher erscheint eine Verlängerung bis zumindest Ende Juni 2022 gerechtfertigt.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den
gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Dezember
2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der
Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum die Abgeordneten Laurenz
Pöttinger,
Fiona Fiedler, Bed, Barbara Neßler, Rebecca Kirchbaumer,
Mag. Markus Koza,
Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger,
diplômé sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie,
Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Initiativantrag keine Mehrheit
(für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 12 02
Rebecca Kirchbaumer Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann