1225 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht und Antrag
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag
(2069/A) betreffend ein Antrag der Abgeordneten August Wöginger,
Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz
geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 2. Dezember
2021 auf Antrag der Abgeordneten Tanja Graf, Barbara Neßler,
Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit
(dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat
gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen
Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz
zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Mit der vorgeschlagenen Änderung wird sichergestellt, dass im Jahr 2022 die Höhe des Nachtschwerarbeits-Beitrages unverändert bleibt und somit weiterhin 3,8 % der allgemeinen Beitragsgrundlage in der nach dem ASVG geregelten Pensionsversicherung beträgt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hätte der Beitragssatz auf 4,9% erhöht werden müssen. Mit der Sistierung der Anhebung bleibt der Beitragssatz von 3,8 % unverändert, wodurch für das Jahr 2022 Mindereinnahmen für die Pensionsversicherung – und damit Mehraufwendungen für den Bund – in der Höhe von rund 13,45 Millionen Euro entstehen.“
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum,
Laurenz Pöttinger,
Fiona Fiedler, Bed, Barbara Neßler, Rebecca Kirchbaumer,
Mag. Markus Koza, Dr. Dagmar Belakowitsch,
Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger, diplômé
sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration
MMag. Dr. Susanne Raab das Wort.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 12 02
Mag. Markus Koza Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann