1230 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2072/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Regelung des § 39a AlVG hat keinen Anwendungsbereich mehr, da die letzte Bezugsmöglichkeit für das Übergangsgeld nach § 39a Abs. 7 im Jahr 2018 ausgelaufen ist. Die Regelung soll daher aufgehoben werden.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Bettina Zopf die Abgeordneten Barbara Neßler, Mag. Markus Koza, Laurenz Pöttinger, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA,
Dr. Dagmar Belakowitsch, Fiona Fiedler, Bed, Alois Stöger, diplômé, Mag. Gerald Loacker sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Tanja Graf und Mag. Markus Koza einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pademie und des neuerlichen Lockdowns sollen die mit Ende Dezember 2021 auslaufenden Sonderregelungen bis Ende März 2022, der Bildungsbonus bis Ende Dezember 2022, verlängert werden. So soll der Zugang für Selbständige (insbes. Neue Selbständige gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG, die freiwillig der Arbeitslosenversicherung beigetreten sind) zur Arbeitslosenversicherung ermöglicht bzw. aufrechterhalten werden (§ 12 Abs. 2a), wobei zugleich ein redaktionelles Versehen, nämlich die Einschränkung auf gewerbliche Tätigkeiten, beseitigt wird. Weiters soll der Zugang zum Bildungsbonus (§ 20 Abs. 7) als auch das Absehen von Nachteilen wegen pandemiebedingter Änderungen oder Unterbrechungen der Altersteilzeit verlängert werden.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Tanja Graf und Mag. Markus Koza mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 12 02

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann