1232 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1162 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Voraussetzungen für die befristete Beschäftigung von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern aus Drittstaaten vereinfacht und besser an den regelmäßig bestehenden Bedarf an solchen Arbeitskräften angepasst werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre bestätigen, dass die jährliche Festsetzung einer Höchstzahl an saisonalen Bewilligungen in der Niederlassungsverordnung der Bundesregierung eine bedarfsgerechte Zulassung behindert. Der Bundesminister für Arbeit ist unter Bedachtnahme auf die jeweilige Arbeitsmarktlage und das verfügbare Arbeitskräftepotential ohne derartige Höchstzahlen besser in der Lage, die Zulassung von Saisonarbeitskräften über die jährlichen Kontingentverordnungen quantitativ zu steuern. Außerdem sollen – ergänzend zur bestehenden und zunehmend weniger genutzten Regelung für die Zulassung von sog. Stammsaisoniers aus dem Jahre 2011 – auch die in den letzten Jahren regelmäßig beschäftigten Saisonarbeitskräfte erleichtert zugelassen werden können.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützen sich die Änderungen auf Art. 10 Abs. 1 Z 3 und 11 B-VG
(„Ein-und Auswanderungswesen einschließlich des Aufenthaltsrechts aus berücksichtigungswürdigen Gründen“ und „Arbeitsrecht, soweit es nicht unter Art. 12 fällt“).

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Barbara Neßler die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer,
Alois Stöger, diplômé, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch und Mag. Markus Koza sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1162 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 12 02

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann