1236 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 2074/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) geändert wird
Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zweck der gesetzlichen Änderung ist die verstärkte Unterstützung erwerbsfähiger Personen mit mehrfachen Vermittlungseinschränkungen bzw. gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen. Für die betroffenen Personen soll der Zugang zu den Leistungen unterschiedlicher Institutionen (wie Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Sozialministeriumservice, diverse Landeseinrichtungen wie Familienberatungsstellen oder Betreuungseinrichtungen, Bildungsdirektionen oder Sozialhilfeträger) koordiniert sichergestellt werden. Damit sollen Verzögerungen bei der Lösung der Probleme dieser Personen – insbesondere durch Überwindung institutioneller, bürokratischer und ökonomischer Hürden – vermieden und ein rascherer Heilungs- und Integrationsprozess angestoßen werden. Dies wirkt sich positiv auf eine raschere und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt aus.
Die Finanzierung von Dienstleistungen gemäß Abs. 8 ist jährlich mit zwei Millionen Euro begrenzt, wovon bis zu einer Millionen vonseiten der Gebarung Arbeitsmarktpolitik und der restliche Teil von der Pensionsversicherung oder der Gebarung Soziales und Konsumentenschutz bereitzustellen ist.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Ernst Gödl die Abgeordnete Petra Wimmer.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 12 02
Mag. Ernst Gödl Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann