1237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2068/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung soll klargestellt werden, dass auch die Anpassung der Sonderpensionen entsprechend der sozialen Staffelung nach dem Pensionsanpassungsgesetz 2022 limitiert ist, das heißt ihre Erhöhung unter Berücksichtigung des Gesamtpensionseinkommens zu erfolgen hat.

Diese Verfassungsbestimmung ist insbesondere deshalb erforderlich, weil auch Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder betroffen sind.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch, Alois Stöger, diplômé, Tanja Graf und Mag. Ernst Gödl sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 12 02

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann