1238 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2119/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG‑Höchstpension (Pensionsanpassung 2022)

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Inflationsentwicklung 2021 In Österreich:

Seit April 2021 verzeichnet Österreich eine Inflationsentwicklung, die weit über 1,8 Prozent liegt. Seit August 2021 befinden wir uns konstant über 3,0 Prozent Inflation und damit Geldentwertung für die ältere Generation und Pensionsbezieher.

Die Pensionsanpassung 2022 der türkis-grünen Bundesregierung nimmt auf die sich aktuell progressiv entwickelnden Inflation in keiner Weise Rücksicht:

1)     wenn es nicht mehr als 1.000 Euro monatlich beträgt, um 3,0 Prozent;

2)     wenn es über 1.000 Euro bis zu 1 300 Euro monatlich beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 3,0 Prozent auf Prozent linear absinkt;

3)     wenn es über 1.300 Euro monatlich beträgt, um Prozent.

Mit diesem ‚Anpassungsregime‘ kommt es im Gegenteil zu einer fortgesetzten Entwertung der Pensionsleistungen und einem ‚modernen sozialpolitischen Raubrittertum durch Bundeskanzler Alexander Schallenberg (Neue ÖVP), Finanzminister Gernot Blümel (Neue ÖVP) und Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Bei den Lohn- und Gehaltsverhandlungen für die Bediensteten der österreichischen Metallindustrie und der Österreichischen Bundesbahnen ist man dagegen andere Wege gegangen, und hat die aktuelle Inflationsentwicklung miteingepreist. Die Metallindustrie hat mit 3,55 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung für 2022 abgeschlossen, die Österreichischen Bundesbahnen sogar mit 3,7 Prozent. Was für die Kolleginnen und Kollegen in Metallindustrie und ÖBB gut und richtig ist, soll im Sinne des Generationenvertrags auch unserer älteren Generation zu Gute kommen. Deshalb ist eine Pensionsanpassung für 2022 von 3,7 Prozent die einzige Antwort auf die aktuelle Inflationsentwicklung. Diese soll bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 ausbezahlt werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger, diplômé, Tanja Graf und Mag. Ernst Gödl sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Ernst Gödl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 12 02

                               Mag. Ernst Gödl                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann