124 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 431/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird 

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der vorliegende Gesetzesantrag dient der Umsetzung des Punktes 3 des im Zuge der 22. Sitzung des Nationalrates vom 3. April 2020 von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossenen Entschließungsantrages 73/UEA

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/UEA/UEA_00073/index.shtml

 

Ziffern 1-3 betreffen die legistische Umsetzung der Verängerung des Einkommens- und Berufsschutzes

Ziffern 4, 5 und 7 betreffen die legitische Umsetzung Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld.

Rund 600.000 ArbeitnehmerInnen sind derzeit bereits als arbeitslos gemeldet, rund 900.000 ArbeitnehmerInnen befinden sich in Kurzarbeit. Diese dramatischen Auswirkungen auf den heimischen Arbeitsmarkt und vor allem auf die ArbeitnehmerInnen müssen durch geeignete Maßnmahmen abgefedert werden.

Es ist daher notwendig, dass die Dauer des Anspruches auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung um die Zeit der Krise verlängert wird. Es soll also in dieser Krisenzeit niemand vom Arbeitslosengeld in die Notstandshilfe abrutschen, damit eine geringere Leistung erhalten, obwohl zur Zeit niemand auf einen Job vermittelt werden kann. Um diesen Leistungsabfall zu verhindern, soll ein COVID-Sonderarbeitslosengeld eingeführt werden, das allen Arbeitslosen, die am und nach dem 15. März 2020 Arbeitslosengeld beziehen, die Höhe der Leistung absichert.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. April 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Mag. Michael Hammer und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G; N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 04 23

                              Mag. Markus Koza                                                              Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann