125 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 432/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die größte Gesundheitskrise unserer Zeit fordert enormen Tribut. Nicht nur die gesundheitlichen Auswirkungen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen, sind derzeit noch gar nicht zu beurteilen.

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt sind jetzt schon dramatisch. Die Arbeitslosenzahlen explodieren, in den letzten Wochen ist die Arbeitslosigkeit in Österreich um rund 200.000 Personen gestiegen. Die Regierung darf nicht tatenlos zuschauen, wie die Arbeitslosigkeit im Land steigt und steigt und immer mehr Menschen in existenzbedrohende Situationen schlittern.

Die Aussage von Bundeskanzler Kurz: „Koste es was es wolle!“ kann sich ja wohl nicht nur auf UnternehmerInnen beziehen, sondern muss in gleicher Weise auch für ArbeitnehmerInnen gelten.

Arbeitslose Menschen und ihre Familien brauchen jetzt eine bessere finanzielle Absicherung, weil es in Zeiten wie diesen sehr schwer bzw. unmöglich ist, wieder Arbeit zu finden. Umso wichtiger sind jetzt rasche Hilfen, welche die wirtschaftlichen bzw sozialen Bedrohungen durch Corona für die ArbeitnehmerInnen abfedern.

Es ist notwendig zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung, also Arbeitslosengeld, Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge, einen Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent auszuzahlen. Damit ist eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert.

Dieser Zuschlag ist auch für die Zeit nach Corona ganz wichtig, denn auch nach der COVID-Krise wird die Arbeitslosigkeit hoch bleiben – es braucht ausreichend Binnennachfrage, damit auch insbesondere kleine Unternehmen wieder Nachfrage haben.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. April 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Mag. Michael Hammer und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 04 23

                              Mag. Markus Koza                                                              Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann