1277 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über das Volksbegehren „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“ (771 der Beilagen)

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

„Volksbegehren ‚TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN‘

Tiere sind fühlende Wesen. Sie sind von uns zu respektieren und zu schützen. Doch Millionen Tiere erhalten diesen Schutz nicht und leiden unermessliche Qualen. Wir wollen ihnen in Österreich eine starke Stimme geben. Um Tierleid zu beenden und Alternativen zu fördern, verlangen wir (verfassungs‑) gesetzliche Änderungen vom Bundesgesetzgeber. Diese sollen heimische BäuerInnen stärken und sich positiv auf Gesundheit, Umwelt und Klima und auf die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder auswirken.

Begründung:

FÜR EIN ÖSTERREICH, DAS IM UMGANG MIT TIEREN VORBILDLICH IST:

 

1.     Für eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft

2.     Öffentliche Mittel sollen das Tierwohl fördern

3.     Mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten

4.     Ein besseres Leben für Hunde und Katzen

5.     Eine starke Stimme für die Tiere

Einige Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens bedingen einander und sind daher über weite Strecken als Gesamtpaket zu betrachten, sie bauen aufeinander auf. So benötigt etwa die Umstellung auf eine Landwirtschaft, die den Tieren gerecht wird (Punkt 1), eine entsprechende Unterstützung und Nachfrage durch die öffentliche Hand (Punkt 2) und die Konsumentinnen und Konsumenten (Punkt 3).

 

1. FÜR EINE TIERGERECHTE UND ZUKUNFTSFÄHIGE LANDWIRTSCHAFT

Zur Umstrukturierung der österreichischen Landwirtschaft in eine menschen-, tier- und umweltgerechte, ökologisch, ökonomisch und sozial zukunftsfähige Landwirtschaft, in der das Tierwohl hohe Beachtung erfährt und die Tiere unserer Kulturlandschaft einen Lebensraum finden, sind insbesondere nachfolgende Grundsätze umzusetzen:

 

1.1: HALTUNGSFORMEN MÜSSEN GRUNDBEDÜRFNISSE DER TIERE BEFRIEDIGEN

Tieren muss es möglich sein, sich ausreichend zu bewegen und zu beschäftigen, mit Artgenossen frei zu interagieren, angeborene Verhaltensweisen auszuleben, artgemäß zu ruhen und sich tiergerecht zu ernähren. Nicht vereinbar mit ihren Grundbedürfnissen sind z.B. mangelnde Bewegungsmöglichkeiten, die Haltung auf Vollspaltenböden, Stallhaltung ohne Einstreu, Kastenstandhaltung, fehlendes Beschäftigungsmaterial oder zu hohe Besatzdichten.

1.2: SCHLUSS MIT QUALZUCHT

Masthühner, die so viel Brustfleisch ansetzen, dass sie kaum noch stehen können, oder Kühe, die extreme Milchleistungen erbringen müssen, sind Beispiele für züchterische Auswüchse, die für die betroffenen Tiere ein Leben voller Leid bedeuten und daher beendet werden müssen. Durch bundesweite Programme ist die Umstellung auf robustere, gesundere Rassen voranzubringen.

 

1.3: TIERTRANSPORTE MINIMIEREN, STRESS VOR DER SCHLACHTUNG REDUZIEREN

Transporte sollen bis zum nächstgelegenen, geeigneten Schlachthof führen oder auf eine Höchstdauer von vier Stunden beschränkt werden. Fleischtransporte sollen Lebendtransporte ersetzen. Exporte von Zuchttieren in Drittstaaten sind an die Vorlage von Protokollen des Herdenaufbaus in den Zielstaaten zu knüpfen. Hochträchtige Tiere dürfen nicht zur Schlachtung transportiert werden. Kälber und Lämmer sollen in Österreich aufgezogen und dürfen nicht im Säuglingsalter exportiert werden. Zur Verminderung des Tierleids bei der Schlachtung ist die jeweils am wenigsten belastende Form der Betäubung zu ermitteln und dann als gesetzlicher Standard zu verankern. Mobile Schlachthöfe, Hofschlachtung und andere Formen der transportvermeidenden Schlachtung sollen gefördert und erleichtert werden.

 

1.4: AMPUTATIONEN, SCHMERZHAFTE EINGRIFFE UND KÜKENTÖTEN BEENDEN

Kastration ohne Schmerzausschaltung oder Kupieren der Schwänze von Schweinen sind Beispiele für Praktiken, die so rasch wie möglich zu beenden sind. Statt Tiere an Haltungssysteme anzupassen, sollen sich die Haltungssysteme nach den Bedürfnissen der Tiere richten. Die millionenfache Tötung männlicher Küken von Legerassen soll verboten werden, sobald Methoden für eine frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei praxistauglich sind.

 

1.5: ARTGEMÄSSE FÜTTERUNG STATT NAHRUNGSKONKURRENZ UND NATURZERSTÖRUNG

Die artgemäße Fütterung mit gentechnikfreien und ökologisch nachhaltig produzierten Futtermitteln regionaler Herkunft nützt Mensch, Tier & Umwelt. Die Regenwald-Zerstörung für den Anbau von Gentech-Soja hat nicht nur enorme Auswirkungen auf das Klima, sie vernichtet auch den Lebensraum vieler Tiere.

 

2. ÖFFENTLICHE MITTEL SOLLEN DAS TIERWOHL FÖRDERN

2.1: UMSCHICHTUNG DER FÖRDERMITTEL

Nationale landwirtschaftliche Fördermittel sind so umzuschichten, dass sie Verbesserungen des Tierwohls über den Mindeststandard hinaus unterstützen und Bäuerinnen und Bauern eine tier- und umweltgerechte sowie existenzsichernde Tierhaltung erleichtern, statt Konzentrationsbewegungen zu verstärken. Dieses Ziel ist auch bei den Verhandlungen über die Gemeinsame EU-Agrarpolitik zu verfolgen.

 

2.2: LEBENSMITTEL-BESCHAFFUNG DURCH DIE ÖFFENTLICHE HAND AN TIERWOHL KNÜPFEN

Für Ausschreibungen und Aufträge öffentlicher Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Schulen sind verbindliche, substantielle und ansteigende Mengenquoten für Produkte aus tiergerechter Landwirtschaft und für Bio-Lebensmittel festzulegen.

 

3. MEHR TRANSPARENZ FÜR KONSUMENTINNEN UND KONSUMENTEN

3.1: VERPFLICHTENDE TIERWOHL-KENNZEICHNUNG TIERISCHER LEBENSMITTEL

Nach dem erfolgreichen Vorbild der vierstufigen Kennzeichnung von Schaleneiern sind alle tierischen Lebensmittel in Einzelhandel, Gastronomie und öffentlichen Küchen nach Tierwohlkategorie und Herkunft zu kennzeichnen.

 

3.2: VERPFLICHTENDE PELZ-KENNZEICHNUNG NACH DEM VORBILD DER SCHWEIZ

Dabei sind alle Tierpelz-Artikel (auch Besätze etc.) nach Tierart, Herkunft und Gewinnungsmethode (z. B. Fallenfang) zu kennzeichnen.

 

3.3: SCHLUSS MIT IMPORTIERTEN TIERQUAL-PRODUKTEN

Tierqual-Produkte, die in Österreich nicht hergestellt werden dürfen, sollen auch nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Dazu zählen etwa Eier aus Käfighaltung, Enten- und Gänsestopfleber oder Pelz aus „Pelztierfarmen“.

 

4. EIN BESSERES LEBEN FÜR HUNDE UND KATZEN

4.1: QUALZUCHT VERUNMÖGLICHEN

Die bestehenden Regelungen gegen Qualzucht haben sich in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen. Noch immer müssen Hunde, Katzen und andere Heimtiere an Atemnot, missgebildeten Schädeln, Haarlosigkeit und anderen Auswüchsen falsch verstandener Rassezucht leiden. Bestehende Ausnahmebestimmungen müssen daher gestrichen und Tiere mit Qualzuchtmerkmalen mit einem eindeutigen Zuchtverbot belegt werden.

 

4.2: KATZENSCHUTZ NEU REGELN

Die derzeitige gesetzliche Regelung zur Haltung und Kastration von Katzen bietet keine tragfähige Lösung für die Streunerproblematik. Es soll daher im Zusammenwirken mit allen relevanten Interessengruppen ein Prozess zur Verbesserung initiiert werden, der dem Wohl der Tiere gerecht wird.

 

5. EINE STARKE STIMME FÜR DIE TIERE

5.1: MITWIRKUNGSRECHTE FÜR TIERSCHUTZORGANISATIONEN

Um die Stimme der Tiere in gerichtlichen und behördlichen Verfahren zu stärken, sollen anerkannte Tierschutzorganisationen Mitwirkungsrechte und Parteistellung erhalten. In Deutschland ist dies in mehreren Bundesländern bereits verwirklicht, in Österreich gibt es das Verbandsklagerecht z.B. im Konsumentenschutzgesetz.

 

5.2: DEN AMTLICHEN TIERSCHUTZ STÄRKEN

Die Ressourcen der öffentlichen Stellen, welche die Einhaltung des Tierschutzrechtes überwachen und die Interessen des Tierschutzes vertreten sollen, sind so lange kontinuierlich zu erhöhen, bis die Einhaltung der geltenden Tierschutzanforderungen flächendeckend gewährleistet ist. Bestehende Unvereinbarkeiten sind zu beseitigen. Weiters ist den Tierschutzombudspersonen das Recht einzuräumen, die Höchstgerichte anzurufen, wenn Verordnungsbestimmungen dem Tierschutzgesetz widersprechen.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Dr. Sebastian BOHRN MENA

1. Stellvertreter(in)

Veronika BOHRN MENA

2. Stellvertreter(in)

Alexander BOHRN

3. Stellvertreter(in)

Mag. Dieter WELBICH

4. Stellvertreter(in)

Mag. Ernst SCHMIDT

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 24. Februar 2021 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

 

Bundeswahlbehörde

Zl. 2021-0.118.709

Volksbegehren „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2021 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.221

13.749

5,90

Kärnten

435.414

29.361

6,74

Niederösterreich

1.293.104

90.999

7,04

Oberösterreich

1.102.133

77.294

7,01

Salzburg

394.039

26.664

6,77

Steiermark

960.240

58.550

6,10

Tirol

541.591

28.537

5,27

Vorarlberg

274.577

11.668

4,25

Wien

1.145.462

79.407

6,93

Österreich

6.379.781

416.229

6,52

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               SC Mag. Dr. Mathias Vogl

 

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.221

13.749

5,90%

8.479

5.270

Kärnten

435.414

29.361

6,74%

15.617

13.744

Niederösterreich

1.293.104

90.999

7,04%

47.391

43.608

Oberösterreich

1.102.133

77.294

7,01%

28.635

48.659

Salzburg

394.039

26.664

6,77%

9.119

17.545

Steiermark

960.240

58.550

6,10%

31.538

27.012

Tirol

541.591

28.537

5,27%

13.110

15.427

Vorarlberg

274.577

11.668

4,25%

4.482

7.186

Wien

1.145.462

79.407

6,93%

52.060

27.347

Österreich

6.379.781

416.229

6,52%

210.431

205.798

 

Das Volksbegehren wurde von 416.229 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2021 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Dr. Sebastian Bohrn Mena namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Veronika Bohrn Mena, Alexander Bohrn, Mag. Dieter Welbich und Mag. Ernst Schmidt.

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 19. Mai 2021 in der 105. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und dem Gesundheitsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat das Volksbegehren „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“ in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 erstmals in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurde der Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrensgesetzes beigezogen. Außerdem wurde vor Beginn der Verhandlungen einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG­NR beschlossen, dem nach § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig folgende Expertinnen und Experten beigezogen wurden:

- DDr. Martin Balluch

- HS-Prof. Priv.-Doz. Dr. Leopold Kirner

- Mag. Birgit Kopschar

- Dr. Katja H. Wolf

- Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Werner Zollitsch

Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi gaben der Bevollmächtigte Dr. Sebastian Bohrn Mena sowie die Expertinnen und Experten einleitende Stellungnahmen ab. Weiters meldete sich der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein zu Wort. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Carina Reiter, Ing. Josef Hechenberger, Cornelia Ecker, Alois Stöger, diplômé, Philip Kucher, Rudolf Silvan, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Mag. Gerald Hauser, Mag. Faika El­Nagashi, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Mag. Ulrike Fischer, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Gerald Loacker, Clemens Stammler, Peter Schmiedlechner, Dietmar Keck, Dipl.­Ing. Georg Strasser und Hermann Gahr das Wort. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Expertinnen und Experten beantwortet. Anschließend meldete sich der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein erneut zu Wort. Der Bevollmächtigte Dr. Sebastian Bohrn Mena gab eine abschließende Stellungnahme ab. Die Verhandlungen wurden vertagt.

 

In seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 hat der Gesundheitsausschuss das gegenständliche Volksbegehren erneut in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurde der Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrensgesetzes beigezogen. An der Debatte, die gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR öffentlich abgehalten wurde, beteiligten sich der Bevollmächtigte Dr. Sebastian Bohrn Mena, die Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Franz Leonhard Eßl, Mag. Gerald Hauser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Dietmar Keck, Clemens Stammler und Dipl.-Ing. Georg Strasser sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein.

 

Ein von den Abgeordneten Dietmar Keck und Fiona Fiedler, BEd im Zuge der Debatte gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) geändert wird, fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N dagegen: V, G).

Ein weiterer von den Abgeordneten Dietmar Keck und Fiona Fiedler, BEd im Zuge der Debatte gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) geändert wird, fand ebenfalls nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

Ein weiterer von den Abgeordneten Dietmar Keck und Fiona Fiedler, BEd im Zuge der Debatte gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) geändert wird, fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

Ein von den Abgeordneten Dietmar Keck und Fiona Fiedler, BEd im Zuge der Debatte gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“) fand ebenfalls nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, F, N, dagegen: V, G).

Ein weiterer von den Abgeordneten Dietmar Keck, Peter Schmiedlechner und Fiona Fiedler, BEd im Zuge der Debatte gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend klare Vorgaben für den Vollzug, um das im Tierschutzgesetz vorgegebene Verbot der Qualzucht zu erreichen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, F, N, dagegen: V, G).

Ein weiterer von den Abgeordneten Dietmar Keck, Peter Schmiedlechner und Fiona Fiedler, BEd im Zuge der Debatte gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel fand ebenfalls nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Mag. Faika El-Nagashi, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Das Tierschutzgesetz hat den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere zum Ziel, aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus. Wir wollen, dass es den Tieren in unserem Land gut geht. Somit bedarf es einer ambitionierten Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte, um der Zielbestimmung des Tierschutzgesetzes, den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und den Anliegen des Tierschutzvolksbegehrens, welches von über 416.000 Personen unterschrieben wurde, gerecht zu werden.

Verbesserungen zum Wohl der Tiere haben auch für den Menschen zahlreiche positive Auswirkungen. Mit verbesserten Haltungsbedingungen und Managementmaßnahmen kann auch die Stabilität der Gesundheit der Tiere verbessert werden.

Insbesondere in der Landwirtschaft hat die Verbesserung der Haltungsbedingungen auch betriebswirtschaftliche Konsequenzen. Es ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft, entstehende Mehrkosten über angemessene Produktpreise und öffentliche Mittel mitzutragen. Aufgabe der Politik ist es, einen klaren Weg zu tierwohlgerechten Haltungsformen mittels Förderanreizen, Marktanreizen, Bewusstseinsbildung, und gesetzlichen Regelungen mit angemessenen Übergangsfristen vorzuzeichnen. Daher müssen zeitgleich mit der Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte auch Marktanreize, zielgerichtete Beratungsangebote und Fördersysteme weitergeführt, weiterentwickelt und forciert werden. Zusätzlich soll auf weitere Beteiligte wie die verarbeitende Industrie, den Handel, die Gastronomie sowie Verbraucherinnen und Verbraucher eingewirkt werden, so dass ein erhöhter Aufwand auch gesamtgesellschaftlich getragen wird.

Die Bundesregierung hat in den ersten eineinhalb Jahren bereits einiges vorgelegt, etwa der Beschluss für möglichst vollständige Regionalität sowie deutlich erhöhte Umwelt- und Tierschutzstandards in der öffentlichen Beschaffung (Aktionsplan nachhaltige Beschaffung). Dieser stellt, insbesondere wenn die Bundesländer und Gemeinden diesen in ihrem Wirkungsfeld mitumsetzen, einen enormen Marktanreiz dar und gibt Bäuerinnen und Bauern die ihre Haltungssysteme verbessern eine positive wirtschaftliche Perspektive. Die Nachfrage nach Tierwohlprodukten ist je nach Auslobung derzeit unterschiedlich. Während nicht alle AMA-Tierwohl-Siegel Schweinefleisch Produkte mit Mehrwert verkauft werden können, könnte das Angebot an Bio-Schweinefleisch weiterwachsen da die Nachfrage dafür zurzeit gegeben ist.

Augenmerk sollte auf eine rasche Umsetzung der Herkunftskennzeichnung gelegt werden, die in Kürze in Begutachtung sowie in EU-Notifizierung geschickt werden soll. Mit einer umfassenden Kennzeichnung der Herkunft tierischer Lebensmittel in allen Abgabesituationen an die Konsumentinnen und Konsumenten wird ein Lenkungseffekt in Richtung der heimischen landwirtschaftlichen Produktion erzielt. Durch diese neu geschaffene Transparenz sollen in Kombination mit den vereinbarten gesetzlichen Verbesserungen der Tierschutzstandards auch höhere Preise für bessere Produktion einfacher argumentiert und erzielt werden.

Das in diesem Antrag enthaltene Tierschutzpaket geht nun einen großen Schritt weiter und soll durch eine angemessene Kombination verschiedener Maßnahmen wie Marktanreize, gesetzliche Regelungen, Beratungsleistungen und Förderungen für noch mehr Tierwohl sorgen.“

 

Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens im Sinne des § 3 Abs. 4 lit. b des Volksbegehrengesetzes 1973 Dr. Sebastian Bohrn Mena legte eine abweichende persönliche Stellungnahme vor. Diese ist dem Ausschussbericht angeschlossen (Anlage 1).

Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellungen der Sitzungen des Gesundheitsausschusses vom 10. Juni 2021 und 9. Dezember 2021 wurde einstimmig beschlossen; diese sind in Anlage 2 enthalten.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht zur Kenntnis nehmen;

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 12 09

                         Mag. Faika El-Nagashi                                                   Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann