1279 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Sammelbericht

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Petitionen Nr. 37, 39, 43, 53, 57 und 63

 

Einleitung

 

Seit dem 1. August 2021 haben BürgerInnen, Institutionen und Einrichtungen gem. §23b (2) GOG-NR (BGBl. I Nr. 63/2021) die Möglichkeit, während des gesamten parlamentarischen Verfahrens zu parlamentarischen Petitionen (PET) und Bürgerinitiativen (BI) Stellungnahmen abzugeben. Zudem können sowohl die jeweilige PET oder BI als auch die einzelnen Stellungnahmen von BürgerInnen mit elektronischen Zustimmungen unterstützt werden. Der Zeitraum für elektronische Zustimmungs-erklärungen erstreckt sich seither vom Einlangen bis zum Ende des gesamten parlamentarischen Verfahrens, nicht mehr nur auf den Zeitraum der Behandlung im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen.

 

Im Berichtszeitraum der XXVII. Gesetzgebungsperiode trat der Ausschuss für Petitionen und Bürger-initiativen zu sechs Sitzungen zusammen. Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Petitionen Nr. 37, 39, 43, 53, 57 und 63.

Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet, die folgende Angaben enthält: Betreff, EinbringerIn, Einlangen, Behandlung im Ausschuss, vom Ausschuss angeforderte Stellungnahmen, Art der Erledigung.

Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und danach die Darstellung jener Petition, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurde.

 

In den Debatten zu diesen Petitionen meldeten sich die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Fiona Fiedler, Bed, Mag.a Ulrike Fischer, Andreas Kollross, Andreas Minnich, Edith Mühlberghuber, Mag. Friedrich Ofenauer, Nikolaus Prinz, Bedrana Ribo, MA, Christian Ries, Rudolf Silvan, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Süleyman Zorba sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard zu Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordnete Nikolaus Prinz gewählt.

 


I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen

 

 

Petition Nr. 37 betr. "Rechtssicherheit von konkurrenzlosen Dorfläden im ruralen Raum" (14.9.2020)

 

überreicht durch den Abgeordneten

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Mag. Friedrich Ofenauer

7.10.2020

3.12.2020

17.3.2021

10.6.2021

7.10.2021

10.12.2021

BMLRT (9.11.2020)

BMDW (16.2.2021)

Gemeindebund (18.11.2020)

Verein Food Coop (2.3.2021)

WKÖ (15.4.2021)

AK (17.5.2021)

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Gesetzliche Änderungen für neue innovative Konzepte der Nahversorgung in Gemeinden im ländlichen Raum wünscht sich der "Verein Dorfleben" aus Neidling, dessen Initiative dieser Petition zugrunde liegt. Eigene Erfahrungen hätten gezeigt, dass es Ausnahmen von der Gewerbeordnung für Dorfläden braucht, wenn diese konkurrenzlos (kein weiteres Lebensmittelgeschäft im Ort) und ohne Beschäftigte, also auf Selbstbedienungsbasis, die Versorgung vor Ort sicherstellen. Es müsse für einen gemeinnützigen Verein möglich sein, solche Selbstbedienungsstellen ohne großen bürokratischen Aufwand zu betreiben. Dabei sollen nicht nur regionale bäuerliche DirektvermarkterInnen, sondern auch zu 25% regionale Gewerbetreibende ihre Waren im Laden anbieten können, wobei ein Bezahlen nicht nur mit Bargeld, sondern auch mittels eines zeitgemäßen bargeldlosen Bezahlsystem möglich sein müsste.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N/dagegen: S, F) beschlossen, die Petition Nr. 37 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 39 betr. "umfangreiche Selbstversorgung mit heimischen Lebensmitteln sichern" (21.9.2020)

 

überreicht durch den Abgeordneten

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Peter Schmiedlechner

7.10.2020

3.12.2020

17.3.2021

10.6.2021

7.10.2021

10.12.2021

BMLRT (19.11.2020)

BMK (11.1.2021)

BMSGPK (23.2.2021)

AGES (9.12.2020)

Vertretung der EU-Kommission in Ö

(29.4.2021)

Foodwatch (9.6.2021)

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Autarkie im Bereich der Lebensmittelversorgung steht im Fokus dieser Petition. Gerade die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass eine leistungsfähige heimische Landwirtschaft und der Zugang zu regionalen Produkten von besonderer Bedeutung seien. Die vom Konzern Agrana vor kurzem beschlossene Schließung der Zuckerfabrik in Leopoldsdorf sei ein weiterer Beleg dafür, dass dieser Zustand keineswegs eine Selbstverständlichkeit sei. Aber auch in vielen anderen Bereichen müssen große Mengen an Lebensmitteln importiert werden wie etwa Getreide, Kartoffel, Geflügel, Eier, Tomaten, Fisch etc. Die UnterzeichnerInnen fordern daher die Bundesregierung auf, eine umfangreiche Selbstversorgung mit heimischen Lebensmitteln sicherzustellen sowie einen Importstopp für jene Produkte vorzusehen, welche nicht nach österreichischen Umwelt- und Tierwohlstandards erzeugt werden.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G/dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 39 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 43 betr. "Platz frei! Mehr Platz bei SchülerInnentransporten im Gelegenheitsverkehr" (14.10.2020)

 

überreicht durch die Abgeordneten

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

 

 

Art der Erledigung

Andreas Kollross

Maximilian Köllner, MA

3.12.2020

17.3.2021

10.6.2021

7.10.2021

10.12.2021

Volksanwaltschaft (9.11.2020)

BMAFJ (27.1.2021)

BMK (8.4.2021)

BMSGPK (1.7.2021)

KfV (2.8.2021)

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Für den verstärkten Einsatz von Linien- und Schulbussen an überfüllten Strecken setzt sich diese Petition ein. Die EinbringerInnen geben zu bedenken, dass sich laut Kraftfahrgesetz in Schulbussen drei Kinder unter 14 Jahren zwei Plätze teilen dürfen, sollte kein anderer Sitzplatz mehr frei sein. Da es nur durch entsprechende Abstandsregeln und die Bereitstellung zusätzlicher Verstärkerbusse möglich sei, einen sicheren Schulweg zu gewährleisten, brauche es eine Umstellung auf die Zählweise 1 Kind pro Platz sowie mehr budgetäre Mittel für den Ausbau des öffentlichen Kraftfahrtlinienverkehrs und des täglichen Gelegenheitsverkehrs

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G/dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 43 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 53 betr. "Stopp dem Krebs am Arbeitsplatz – menschliches Leid durch nicht anerkannte Berufskrankheiten verhindern!" (8.3.2021)

 

überreicht durch die Abgeordneten

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Mag. Christian Drobits

Rudolf Silvan

10.6.2021

7.10.2021

10.12.2021

 

BMA (28.7.2021)

BMSGPK (18.8.2021)

AK (29.7.2021)

ÖGK (9.8.2021)

AUVA (6.10.2021)

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

In vielen Betrieben werde noch immer mit krebserzeugenden Stoffen gearbeitet - von der Chemieproduktion über die Metallverarbeitung, das Baugewerbe, aber auch in Gesundheitsberufen, in der Reinigungsbranche oder bei FriseurInnen. Die durch diese Stoffe verursachten Berufskrankheiten kosten jährlich 1.800 Menschen in Österreich das Leben, zeigt diese Petition auf. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass das Thema Berufskrankheiten sich in Österreich in einer Art Dornröschenschlaf befinde und  – anders als in Deutschland – stark vernachlässigt würde. So umfasse die österreichische Liste nur 53 Positionen, die deutsche hingegen mehr als 80. Zudem würden in Deutschland immer wieder Aktualisierungen vorgenommen.

Neben einem Präventionsschwerpunkt im Kampf gegen Krebs am Arbeitsplatz brauche es nach Ansicht der PetentInnen eine umfassende Strategie zum Schutz der Arbeitnehmerinnen vor bedenklichen Stoffen und gefährdenden Arbeitsbedingungen. Bei der Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien dürfe sich Österreich nicht nur an den Minimalanforderungen orientieren, sondern müsse ambitionierte Ziele anstreben. Der Gesundheitsminister wird zudem aufgefordert, unverzüglich eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen der Wissenschaft und der Sozialpartner zur zeitgemäßen Überarbeitung und Erweiterung der bestehenden Liste einsetzen und innerhalb von eineinhalb Jahren einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Zudem soll das Thema Berufskrankheiten in der Ärzteausbildung verankert und massive Anstrengungen unternommen werden, um die Dunkelziffer bei den Berufskrankheiten zu reduzieren.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G/dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 53 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 57 betr. " ‘Aufhebung der Zucht mit Freigängerkatzen‘

bzw. ‚Kastrationspflicht verschärfen‘ " (12.5.2021)

 

überreicht durch die Abgeordnete

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Mag.a Faika El-Nagashi

10.6.2021

7.10.2021

10.12.2021

TSO Kärnten (10.8.2021)

TSO Niederösterreich (9.7.2021)

TSO Oberösterreich (8.7.2021)

TSO Salzburg (3.8.2021)

TSO Steiermark (20.7.2021)

TSO Vorarlberg (5.8.2021)

TSO Wien (13.8.2021)

Österr. Tierärztekammer (13.8.2021)

Kenntnisnahme

 

Anm.: vgl. Entschließung beschlossen im Gesundheits-ausschuss am 9.12.2021 (1277 d.B.)

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Seit 2005 gilt in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen, Ausnahme ist lediglich die Zucht. Da eine solche aber nur gemeldet und nicht bewilligt werden müsse und keine Kontrollen durch die Behörden vorgesehen seien, komme es zu einer unkontrollierten Vermehrung von Freigängerkatzen unter dem Titel „Zucht“, wird in dieser Petition kritisiert. Folge dieser Umgehung der Kastrationspflicht sei Tierleid, da auf diese Weise große Populationen von verwilderten Hauskatzen entstünden und der Ernährungs- und Gesundheitszustand der betroffenen Tiere oft schlecht sei.

In der Petition wird daher eine verpflichtende Kastration gefordert, samt Tätowierung für alle Katzen mit der einzigen Ausnahme der kontrollierten Zucht, wobei dafür ein Sachkundenachweis, eine Bewilligung sowie eine regelmäßige behördliche Kontrolle Voraussetzungen sein sollen. Außerdem solle das Kastrationsalter mit 5 Monaten festgelegt und eine Verpflichtung zur Kennzeichnung mittels Microchip sowie zur Registrierung aller Katzen in jeder Haltungsform eingeführt werden. Verwilderte Hauskatzen sollen an die Bezirkshauptmannschafen gemeldet werden müssen. Nur die Umsetzung aller Forderungen als Gesamtpaket ermögliche laut Petition eine nachhaltige und tierschutzkonforme Lösung der Katzenproblematik.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N/dagegen: S, F) beschlossen, die Petition Nr. 57 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


II. Zuweisung

 

 

 

Petition Nr. 63 betr. "INKLUSIVE BILDUNG JETZT" (27.5.2021)

 

überreicht durch die Abgeordneten

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Fiona Fiedler, BEd

Mag.a Martina Künsberg Sarre

Mag.a Verena Nussbaum

Petra Vorderwinkler

10.6.2021

7.10.2021

10.12.2021

BMBWF (12.8.2021)

Österr. Behindertenrat (2.8.2021)

Uni Innsbruck, Institut für Erziehungswissenschaft (2.8.2021)

Uni Innsbruck, Institut für LehrerInnen-bildung und Schulforschung (18.8.2021)

Zuweisung Unterrichts-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Die Erhöhung der Mittel für inklusive Bildung fordert diese Petition. Die Bundesregierung wird darin ersucht, für die tatsächliche Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems sofort 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Dreizehn Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch das österreichische Parlament und nach Evaluierung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012-2021 (NAP) durch die Universität Wien habe sich Österreich von dem Ziel eines inklusiven Bildungssystems bisher eher entfernt als angenähert, so die Petition.

Zahlreiche Rückmeldungen von Betroffenen, Eltern, Lehrenden und Organisationen würden die Forderungen nach mehr Ressourcen begründen. Diese seien etwa erforderlich, um ausreichend Personal und Kindergartenplätze zur Verfügung stellen zu können, um Anreize für Regelschulen zu schaffen, sich der inklusiven Bildung zu widmen und diese weiterzuentwickeln und die Ziele der UN-BRK umsetzen zu können. Neben der raschen Zurverfügungstellung von zusätzlichen Ressourcen für das kommende Schuljahr fordert die Petition unter anderem die verbindliche Verankerung von zusätzlichen Mitteln im Nationalen Aktionsplan Behinderung (2022-2030), der 2021 beschlossen wird.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 63 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

III. Ausschussantrag

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. . 37, 39, 43, 53, 57 und 63 zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 12 10

                                 Nikolaus Prinz                                                               Michael Bernhard

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann