1282 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1651/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung

Die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die aktuell erschienene internationale Datenanalyse des Rechercheverbunds ‚Lost in Europe‘[1] zeigt: 18.292 unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche sind zwischen den Jahren 2018 und 2020 in Europa verschwunden. Da viele EU-Mitgliedstaaten hierzu kaum bzw. keine Daten erheben, liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei dieser Zahl um eine Dunkelziffer handelt. Denn das Thema ‚Missing Children‘, also verschwundene Kinder mit Fluchterfahrung, ist seit Jahren bekannt, dennoch gilt es nach wie vor als ein Tabuthema, zu dem es kaum genaue Zahlen bzw. eine einheitlich umfassende Datenerhebung auf nationalstaatlicher und europäischer Ebene gibt. Laut den Erhebungen des Rechercheverbund ‚Lost in Europe‘ seien 207 Kinder und Jugendliche aus Österreich betroffen.

Minderjährige Geflüchtete stellen einer der vulnerabelsten gesellschaftlichen Gruppen dar, die oft besonderen Risiken und Gefahren ausgesetzt sind, darunter Ausbeutung und sexuelle Gewalt, Menschenhandel, militärischer Ausbeutung oder Kinderarbeit. Daher müssen auch gemäß BVG Kinderrechte und der UN-Kinderrechtskonvention besondere Maßnahmen getroffen werden, um diese Kinder zu schützen und ihnen ein sicheres Leben zu ermöglichen.

Auch vor diesem Hintergrund wurde in Österreich das Kompetenzzentrum für Abgängige Personen (KAP) im Jahr 2013 im Bundeskriminalamt gegründet, um bei Abgängigkeitsfällen die ermittelnden PolizistInnen als internationale und nationale Drehscheibe zu unterstützen. Dabei steht das KAP auch immer wieder im Austausch mit den BetreuerInnen, um Datenmaterial zu sammeln und aufzubereiten.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Oktober 2021 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Katharina Kucharowits die Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Mag. Georg Bürstmayr, Dr. Stephanie Krisper, Mag. Faika El-Nagashi, Mag. Hannes Amesbauer, BA und der Ausschussobmann Karl Mahrer. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt und am 10. Dezember 2021 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Katharina Kucharowits und Mag. Johanna Jachs.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Katharina Kucharowits,
Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Stephanie Krisper einen selbständigen Entschließungsantrag
gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1651/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, F, dagegen: V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Johanna Jachs gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1651/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 12 10

                            Mag. Johanna Jachs                                                              Karl Mahrer

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann



[1] https://lostineurope.eu/file